Hi, wo kann ich mir live die PPVs anschauen und wieviel kosten die?
Würde gern immer die aktuellen Fights wenn möglich live sehen.
Mfg C. :rock:
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Hi, wo kann ich mir live die PPVs anschauen und wieviel kosten die?
Würde gern immer die aktuellen Fights wenn möglich live sehen.
Mfg C. :rock:
gibmal bei einem freund von mir, er heisst google, ein: sport live streams
wozu auf nem schlechten, ruckeligen livestream anschauen wenn mans am nächsten morgen in HD runterladen kann?
Die meisten live streams sind kake, schaizz auflösung usw..
Wo kannst du die HD herunterladen??
im internet...ist schon schwer mal selbst zu googelnZitat:
Zitat von xX-CreATinE-Xx
Ich bevorzuge lieber einen Stream, denn live find ich´s viel cooler :oo:
Zitat:
Zitat von Sonny "Beton" Black
:kopfwand:
Wollte was konkretes hörem... heutzutage schreibt jeder "HD" zu seinen videos dazu und ca 30% von denen sind wirklich HD :sorg:
Oh, ich Depp. Hab doch glatt überlesen das du mit deinem Kumpel die Demo gezockt hast.
Danke für den Tipp. Werd ich mir demnächst mal runterladen wenn die neue Internetleitung liegt.
Ihre IP-Adresse wurde gespeichert.Zitat:
Zitat von GaggeisKinderfic.ker
Gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg ist bereits das Anklicken von Kinderpornografie strafbar. Sie sind hier, weil Sie enteder im Internet nach Kinderpornografie gesucht haben oder versuchten, direkt dementsprechendes Material aufzurufen.
Ich werde deshalb Ihre Daten an die Ermittlungsbehörden weiterleiten.
Falls Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie hier Widerspruch einlegen.
Stoppt die Zensur - hier findet Ihr HintergrundinfosX Schließen
Auf eigener Website einbinden
Urteil: Kinderpornos anklicken ist strafbar
Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Ihre IP in den Logs reicht als Beweis. Dies ergibt sich aus der bestehenden Rechtslage und wurde nun erstmalig von einem Oberlandesgericht bestätigt. Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung des OLG Hamburg vom heutigen Montag.
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Soll das ein Witz sein?!?!?!?! :ratlos: :ratlos: :ratlos: