Zitat:
Nordrhein-Westfalen prüft die Sporttauglichkeit seiner Bewerber und Bewerberinnen nicht selbst! Für eine Bewerbung bzw. Einstellung müssen die Anwärter folgende
Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsches Sportabzeichen (nicht älter als 12 Monate)
- Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze oder besser (nicht älter als 24 Monate)
Weiß aber auch nicht inwiefern die Seite "glaubwürdig" ist, sieht ganz offiziell etc. aus, aber man wird doch nicht die 2 Abzeichen machen & dann "wars das", mit dem sportlichen Teil .. Oder ?