Beitragserhöhung im Fitnessstudio / Räume zu schlecht beheiz
Hallo,
bin seit einigen Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio, der Mitgliedsbeitrag den ich bezahle ist ca. 10,- € unter dem was mittlerweile verlangt wird.
Nun will das Studio meinen Beitrag auf den aktuellen anpassen, ist das zulässig?
Vielleicht hat jemand einen Link von einem Gerichtsurteil oder ähnlichem?? wäre super!!
Zum zweiten ist der Trainingsraum schlecht beheizt (oftmals muss langärmelig trainiert werden), weil der Vermieter die Heizkörper nur auf 1 oder 2 stellt . von 5 möglichen Stufen.
Weiss hier jemand Rat ob ich meinen Mitgliedsbeitrag kürzen kann, so wie bei einer Mietwohnung?
Hoffe Ihr könnt mir helfen,
Gruss
GT
Re: Beitragserhöhung im Fitnessstudio / Räume zu schlecht be
Zitat:
Zitat von GT
Nun will das Studio meinen Beitrag auf den aktuellen anpassen, ist das zulässig?
Vielleicht hat jemand einen Link von einem Gerichtsurteil oder ähnlichem?? wäre super!!
Da brauchst du kein Urteil. Es kommt, wie so oft, darauf an, was in dem Vertrag steht.
Wenn dort nichts von Erhöhung steht, dann ist das nicht vereinbart. Ende der Diskussion.
Wenn nun der Studiobetreiber dennoch deinen Monatsbeitrag erhöhen will, ist das nicht zulässig. Etwas anderes gilt, wenn ihr so etwas im Vertrag drinhabt.
Also mal davon ausgehend, dass in deinem Vertrag eine Beitragserhöhung nicht enthalten ist (auch nicht im "Kleingedruckten") habt ihr beide nur zwei Möglichkeiten: Wenn der Inhaber erhöhen will, wäre das nicht zulässig, du könntest auf deinem dir vertraglich vereinbarten Recht zur Studionutzung bestehen. Jetzt kann dir der Betreiber nur kündigen, nach den Kündigungsregeln. Dann bist du den Vertrag und das Studio los. Du hast kein Recht, bis an dein Lebensende dort zu dem anfangs festgehaltenem Preis zu trainieren. Aber eben solange der Vertrag gültig ist, darfst du das schon.
Wie lang die Kündigungsfrist ist, musst du im Vertrag nachschauen (Jahresvertrag?).Wenn nichts geregelt ist, dann kann dir der Betreiber bei monatlicher Zahlung bis spätestens zum 15. eines jeden Monats zum Monatsende kündigen (§ 621 Ziff. 3 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt also längstens 6 Wochen (lt. Gesetz).
Zur Heizung kann ich leider nichts sagen.
Was Nicole sagt, stimmt aber auch! Jeder will immer mehr Geld aber immer weniger bezahlen. Das funktioniert so nicht.