Vertragskündigung wegen Studioumzug?
Vielleicht hat ja jemand schonmal ähnliches erlebt und kann mir ein paar Tips geben. Vor kurzem ist mein Studio umgezogen und ich frage mich nun, ob ich die Möglichkeit habe meinen Vertrag fristlos zu kündigen.
Begründung: Studio ist nun 4 Kilometer weiter von mir entfernt,was für mich als Radfahrer schon relativ blöd is, grad im Winter, außerdem gibts nun keine vernünftige Busverbindung mehr.
Trainingsbereich viel kleiner als vorher, Geräte stehen nun ziemlich dicht nebeneinander, der Cardiobereich und vor allem der Kurzhantelbereich sind sehr eng. Außerdem fehlen nun aus Platzgründen der Kniebeugenständer, die große Schrägbank fürs Bankdrücken, alle Hanteln über 42,5 Kilo,und 3 kleine, verstellbare Schrägbänke. Zudem sind von manchen, vorher doppelt vorhanden Kurzhantelpaaren nur noch ein Paar da.Spiegel sind bis jetzt auch noch nicht vorhanden, sollen aber noch kommen.
Ausserdem sind die Luftverhältnisse auf der Trainingsfläche relativ schlecht, da es keine Lüftung oder ähnliches gibt. Nur direkt neben dem geöffneten Fenster isses ok.
Desweiteren ist zu erwähnen, das während der zweiwöchigen Umbauphase zwar ein Ersatzstudio angeboten wurde, dieses konnte ich aber aufgrund der Entfernung(15km) nicht wahrnehmen. Nach der Neueröffnung mußte man dann erstmal die Geräte vorm Training überprüfen, da einige nicht richtig zusammengeschraubt waren(zb. riß an einer Bauchmaschine der Seilzug während des Satzes ab und am Zugturm warn die Schrauben total locker). Außerdem kommt man sich in der Umkleide und im Treppenhaus vor wie auf ner Müllkippe. An der Sauna wird noch gebaut, in der Umkleide steht bis jetzt eine Bank und wer duschen will muß teilweise erst die Handwerker rausschmeißen.
Würd mich sehr über andere Meinungen freuen!
Ach ja, meinen Beitrag mußte ich natürlich ganz normal bezahlen!
Kündigung nach Urteil des Landgerichts möglich
(Haftungsausschuß: Folgender Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur meine Meinung wieder.)
Hi,
dazu gibt es schon Rechtssprechung. Unter anderem hier nachzulesen:
http://www.verbrauchernews.de/vertra...000005033.html
oder auch hier:
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=36762
In Kürze:
Umzug des Fitnessstudios
Sportschulen oder Fitnessstudios, die ihren Kunden einen weiteren Weg als bisher zu den Trainingsstunden zumuten wollen, müssen auch Kündigungen akzeptieren. Eine Verlegung der Kurse sei eine Leistungsänderung, befanden sie. Gerade bei großen Städten brauche der Kunde mehr Zeit und Geld, um an den neuen Trainingsort zu kommen. Das aber sei nicht zumutbar, urteilte das Gericht.
OLG Frankfurt - 1 U 207/98
Rechtsgrundlage:
§ 313 BGB
Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
Grüße
Baumbart