Nochmal § 20 für ganz Dumme, wie mich
Im Rahmen des Präventionsparagraphen20 wollte ich in meinem Gym jetzt auch Kurse anbieten, die wohl zum Teil von den KK bezuschusst werden, wie ich das verstanden habe - was ich noch nicht verstanden habe - und auch bisher nicht von den KK als für mich verständliche Aussage zur Antwort erhalten habe, sind folgende Fragen - wäre nett, wenn die mir jemand beantworten könnte:
1. Welche Qualifikation muss ich als Kursanbieter zwingend haben (auch von KK zu KK differierende Aussagen helfen mir weiter)
2. Rechne ich als Gymeigentümer direkt mit den Kassen ab, oder macht das der "Patient"?
3. Wie müssen die Kurse betitelt sein? (ich denke mal, es reicht nicht, wenn man es einfach nur "Rückenschule" nennt?!
4. Wie muss das Konzept aussehen (muss man jede Übung einzeln auflisten, oder "reicht" es, wenn man bspw schreibt "Mobilisierung LWS" oder "Dehnungs- und Kontraktionsübungen Rückenstrecker"...
5. Wieviel zahlen die Kassen?
6. Kann man das im "normalen" Vertrag integrieren, oder muss es ein in sich geschlossener Kurs sein?
Das wäre erst mal das, was mir sofort einfällt - aber über jede Anmerkung von Eurer Seite, die ich noch nicht angesprochen habe, wäre ich auch dankbar!
Gruß Devil