@ boete
kann es sein, dass du Vormundschaft mit Entmündigung verwechselst?
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@ boete
kann es sein, dass du Vormundschaft mit Entmündigung verwechselst?
Du laesst dich o. wirst Entmuendigt, dadurch erhaelst du o. waehlst deinen Vormund. Was sehe ich falsch?Zitat:
Zitat von Doppelbock
Wikipedia:
Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen.
Bei der Entmündigung handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält.
Eine Bankvollmacht ist eine Vollmacht, die Bankkunden an Personen ihres Vertrauens erteilen können, damit diese Bankgeschäfte im Namen des Kunden vornehmen.
Ich sehe deine Tastatur hat keine Umlaute! Ich kombiniere: du sitzt da in Spanien in deiner Finka und hast Angst das deine Geschwister in Deutschland dein Erbe klauen. Schäm dich! :motz:Zitat:
Zitat von boete
frag mal sicherheitshalber auf jurathek.de...
Zitat:
Zitat von boete
Wenn der Vater geistig fit ist und nicht entmündigt wurde hat er auch keinen Vormund.
Genau und wenn ich aus dem Fenster schaue sehe ich meinen Pool der gerade von Fr. Katzenberger in einem Latexkostuem geschrubbt wird!Zitat:
Zitat von Syntax
Es gibt in Deutschland seit 1992 keine Vormundschaft für Volljährige mehr. Es gibt nur noch die rechtliche Betreuung. Und dies kann nur durch ein Gericht auf Antrag verfügt werden.
hat sich erledigt :)Zitat:
Zitat von macmeier
Lt. Auskunft Bezirkshauptmannschaft Bregenz, "ohne das Einverstaendis aller Kinder, kann keines dieser Kinder das Kommando uebernehmen"
Danke euch!
Vielleicht solltest du nächstes Mal schreiben, dass du eine solche Auskunft für Österreich brauchst !Zitat:
Zitat von boete
Naja, Hauptsache, es hat sich geklärt !