Steviolglycoside – neuer Süßstoff aus der Stevia-Pflanze                                                                                   Rubrik 
                Zutaten + Zusatzstoffe
       
 
    
                         
http://www.lebensmittelklarheit.de/s...?itok=g8j8zQuU               Stevia         © PhotoSG – Fotolia.com       
     
                              In den Medien wird die  Stevia-Pflanze schon lange diskutiert. Als Kosmetika „getarnt“ waren  Stevia-Produkte schon in den letzten Jahren im Handel. Seit Ende 2011  sind die süß schmeckenden Glykoside der Stevia-Pflanze als Süßstoff  zugelassen. Als „natürlicher Süßstoff“ sind sie jedoch nicht zu  bezeichnen, denn es handelt sich um Zusatzstoffe.
 
Süßstoff aus dem Honigkraut Stevia rebaudiana“, auch Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine  Staudenpflanze aus Südamerika, die wild in Paraguay und Brasilien wächst  und dort von der Bevölkerung zur Zubereitung von Speisen und Getränken  genutzt wird.
 Die Stevia-Pflanze gilt in der Europäischen Union als „neuartiges  Lebensmittel“und benötigt deshalb eine Zulassung. Da diese noch nicht  erteilt wurde, bleibt die Verwendung von Steviablättern als Lebensmittel  oder Lebensmittelzutat verboten.
 Steviolglykoside werden aus den Blättern der Pflanze Stevia  rebaudiana extrahiert und sind 200-400mal süßer als Haushaltszucker. Die  getrockneten Blätter der Stevia-Pflanze sind 30-45mal süßer als Zucker.
 Steviolglykoside haben keine Kalorien und sind für den Menschen unverdaulich.
 Nach Werbeaussagen soll Stevia blutzucker- und blutdrucksenkend,  gefäßerweiternd, Zahnbelag hemmend und antimikrobiell wirken. Diese  Wirkungen sind jedoch wissenschaftlich nicht gesichert. Frühere  Bedenken, dass Stevia krebserregend und erbgutschädigend sei, hat die  Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2010 in einem  Gutachten ausgeräumt.
 
Zugelassen! Für die Karriere eines Süßstoffs der wichtigste Schritt: Im November  2011 hat die EFSA Steviolglykoside als Zusatzstoff E 960 in der EU  zugelassen.
 Allerdings dürfen in Lebensmitteln nur vergleichsweise geringe Mengen  verwendet werden, um zu gewährleisten, dass die von der EFSA  festgelegte duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) nicht  überschritten wird.
 Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die über die gesamte  Lebenszeit täglich verzehrt werden kann, ohne dass dadurch  gesundheitliche Gefahren zu erwarten sind.
 Für Steviolglycoside liegt der ADI-Wert bei vier Milligramm pro  Kilogramm Körpergewicht. Dieser kann vor allem von Kindern (durch deren  geringes Körpergewicht) leicht überschritten werden. Einen Schutz davor  sollen niedrige Höchstmengen bei Erfrischungsgetränken bieten (siehe  Tabelle). Steviolglykoside sind in der EU für 31 Lebensmittelkategorien  zugelassen.
 
Für verschiedene Lebensmittelgruppen gelten folgende Höchstmengen: | Lebensmittel | Steviol-Äquivalente, Höchstwert: | 
| Fruchtnektare | 100 mg/kg | 
| Aromatisierte Getränke | 80 mg/kg | 
| Fruchtjoghurt | 100 mg/kg | 
| Konfitüren | 200 mg/kg | 
| Schokoladenprodukte | 270 mg/kg | 
| Kaugummi | 3.300 mg/kg | 
| Suppen und Brühen | 40 mg/kg | 
| Tafelsüße | nur so viel, wie für diesen Zweck notwendig ist | 
 Aufgrund des relativ starken Eigengeschmacks (lakritzartig) sowie der  festgelegten Höchstmengen rechnet die Industrie damit, dass nur etwa  ein Drittel des eingesetzten Haushaltszuckers in den Produkten durch den  neuen Süßstoff ersetzt werden kann.
 
Keine „Natur pur“ Steviolglycoside werden durch chemische Verfahren gewonnen, die mit  „Natürlichkeit“ wenig zu tun haben. Sie dürfen daher nicht als  „natürliche Süßstoffe“ bezeichnet werden, denn sie zählen – wie alle  anderen Süßstoffe auch – zu den Zusatzstoffen. In der Zutatenliste  müssen sie als „Süßstoff Steviolglycoside“ oder „Süßstoff E 960“  gekennzeichnet werden.
 
Nicht für Bio – Lebensmittel Stevioglykoside (E 960) dürfen bisher nicht in Bio-Lebensmitteln  verarbeitet werden, da sie nicht in der EU-Öko-Verordnung aufgeführt  sind. Dies Verbot gilt auch, wenn die als Rohstoff verwendeten  Stevia-Blätter aus Öko-Anbau stammen. Die bereits auf dem Markt  befindlichen Produkte, die Stevioglykoside enthalten (aus ökologischem  Anbau), dürfen nicht mehr als Bio-Lebensmittel bezeichnet werden.
 
Quellen
 
-  		Neues Mitglied in der E-Familie: Stevia-Extrakt als Süßstoff zugelassen. aid-PresseInfo, Ausgabe Nr. 46/11 vom 16.11.2011
-  		EU erlaubt Stevia-Süßstoffe: Experte der Universität Hohenheim sieht  enormes Zukunftspotential. Pressemitteilung der Uni Hohenheim vom  14.11.2011
-  		Steviolglykosid – ein Süßstoff aus der Natur. Uni Hohenheim. (Link, s. Randspalte)
-  		Verzehrsfähigkeit von Stevia in Lebensmitteln. Christina Rempe. AID Ernährung im Fokus 11/2011
-  		Stevia rebaudiana Bertoni. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Link s. Randspalte)