Alle Urteile zielen darauf ab, dass es bei dem Vertrag um eine Nutzungsüberlassung für SPORT geht, sei es das Fitness oder das Squashcenterurteil.Zitat:
Zitat von blade7501
Die Getränke kann er als Service mitanbieten sind aber nicht Vertragsbestandteil, während bei der Kneipe der Zweck des Vetrages Speisen und Getränke darstellt, warum ich auch in eine Kneipe im Gegensatz zur Sportstätte keine Getränke mitnehmen darf.
Das der Hauptverdienst über Getränke kommt ist falsch, wäre auch ruinös
sich darauf zu verlassen und unterm Strich der Umsatz zu gering.
Die Beiträge sind lt. BSA Betriebsleiterausbildung und Marketingausbildung immer noch die größten stabilen Umsatzbringer, Getränke bringen das Taschengeld ein. Daher kann man zum Locken auch eher was mit Getränkegutscheine machen als über den Beitrag, wenn man sich nicht selber runieren möchten.
