@ Reeves
Ok, Verlust nicht in dem Sinne. Aber anders ausgedrückt, sie müssten auf den Gewinn verzichten. Ich bin zwar nicht informiert wie's rechtlich genau aussieht, aber ich könnte mir vorstellen, das der Verkäufer nicht verpflichtet ist, den Schein zurückzunehmen und in bar wieder auszuzahlen.
Die werden das kleingedruckt, evtl. schon vermerken.
Bin mir aber wie gesagt net sicher, erschiene mir nur logisch.
Grz Hasenbein