Vertragsbedingungen:
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Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Nutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung von der Trainingsanlage, die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume, sowie die Teilnahme an allen sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs. Im Falle des Auftretens körperlicher Einschränkungen, werden angemessene und spezielle Trainingsmöglichkeiten / Trainingsprogramme unter Berücksichtigung der Erkrankung für alle körperlich verletzten und geschwächten Personen (besonders im Bereich Rücken, Schulter, Knie & Herz-Kreislauf) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten.
In den Sommermonaten Juni/Juli/August/September können die Studioräume bis zu 4 Stunden in der Mittagszeit schließen. Die Beitragszahlungen bleiben davon unberührt. Im Sommer wird ein gekürztes Kursprogramm angeboten. .......
So einfach ist das...
