Das nehm ich dir nicht ab. Erst, wenn ich das Urteil schwarz auf weiß sehe.Zitat:
Zitat von xxl69
Wer definiert denn "äußerst günstig"?
Was wenn jemand das Fitnesstudio verklagt, weil auf der Trainfläche, wo man schwitzen sollte, kein Trinken erlaubt ist? Das kann gefährlich werden u.U.
Wenn jemand deswegen umkippt.
Also Urteil her! :) Gx
LP
