Wenn jemand dort 40 euro Arbeitszeit benötigt um jemand aus dem Computer zu löschen,sollten sie sich ein besseres Programm zulegen,oder in die Wände meisseln geht noch schneller :oje:Zitat:
Zitat von tonno
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Wenn jemand dort 40 euro Arbeitszeit benötigt um jemand aus dem Computer zu löschen,sollten sie sich ein besseres Programm zulegen,oder in die Wände meisseln geht noch schneller :oje:Zitat:
Zitat von tonno
der gewisse aufwand beschränkt sich wahrscheinlich darauf, in irgendeinem popeligen verwaltungstool auf nen button "personendaten löschen" zu klicken.Zitat:
Zitat von tonno
wenn ich für jeden klick auf der arbeit 40 euro kriegen würde, würd ich mir erstmal aus spaß an der freud n flugzeugträger in den garten stellen und die gesamte karibik kaufen.
ich würde auch eher dazu tendieren diese pauschale nicht zu zahlen, wär aber nich verkehrt dass von irgendnem juristen (die man praktisch in jedem bekanntenkreis findet) mal eben checken zu lassen.
Da ich sowas noch nie im Leben gehört habe würde ich auf nicht zulässig tippen, bin aber jetzt zu faul ums nachzuschauen...
mann hat ja einen Arbeiter nicht nur für die Zeit da, wo er was macht.
und der Vertrag muss rausgesucht werden,
das Mitglied im Compute gelöscht werden, das ist nicht nur ein mausklick.
Dann aus dem Online-Banking gelöscht werden.
Es wird eine Bestätigung der Kündigung geschrieben. Warscheinlich verschickt. Der gekündigte Vertrag in eine Ortner geortnet.
Die Vertäge und alle Unterlagen müssen bis zu zwei Jahre aufbehalten werden.
Und so kleinigkeiten, die aber trotzdem ein aufwand sind.
Wenn das der Besitzer selber macht, dann kann man das schon kostenlos machen wenn er aber einen Angestellten hat sieht das anders aus.
Handyanbieter haben so etwas auch mal probiert mit einer Gebühr für die Vertragskündigung und sind damit vor Gericht grandios gescheitert.
Genauso würde es bei einem Fitnessstudio aussehen.
verstehich nicht. kann der angestellte das nicht auch kostenlos machen?Zitat:
Zitat von tonno
seit wann lässt sich ein studiobetreiber nicht für seinen aufwand bezahlen? nur weil er seinen lebensunterhalt von privatentnahmen finanziert heißt das noch lange nicht, dass er nicht arbeiten würde!
[Wenn das der Besitzer selber macht, dann kann man das schon kostenlos machen wenn er aber einen Angestellten hat sieht das anders aus.[/QUOTE]
Ja ber du nezahlst doch den Angestellten gerade FÜR diese Arbeit...
Strafgebühren für die Kündigung sind nicht zulässig, egal wie sie genannt oder begründet werden.