Wenn der Fahrzeughalter bis zum 3. Grad mit dir verwandt ist,bist du auf jeden Fall dran. Stichwort Sippenhaft!
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Wenn der Fahrzeughalter bis zum 3. Grad mit dir verwandt ist,bist du auf jeden Fall dran. Stichwort Sippenhaft!
:)) geile aktion...:daumen:
nur sich jetzt da so feige rauswinden wollen, ist ziemlich schwach...steh gefälligst dazu.
Alles richtig gemacht! :)
Er muss sich nichts getan haben. Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt schwer genug.Zitat:
Zitat von LP10
das galt doch blos bis '45 oder isses wieder in mode? :gruebel:Zitat:
Zitat von Syntax
Kommt drauf an.
Im Osten werden so alte Sitten gerade wieder eingeführt.
1a loki, ein mann mit rückrad, ist wirklich selten:daumen:Zitat:
Zitat von loki77
"rauswinden" ansich ist kein problem, darauf ist unser "rechtssystem" ausgelegt, wer da nicht mitspielt verliert letzten endes, was du auf keinen fall machen darfst ist so zu handeln das dem fahrzeugbesitzer irgendwelche nachteile entstehen, soviel ehre sollte da sein
Shit happens..............................
Aber es ist nun mal so, wenn man alt genug ist den Führerschein zu machen, dann sollte man eigentlich auch alt genug sein, die Verantwortung für sein Verhalten im Straßenverkehr zu übernehmen...............
Klar jeder macht hier und da im Straßenverkehr mal Fehler...........................wer was anderes behauptet, der lügt.
Doch dann steht man wenigstens dazu!!!
nicht sngeschnallt,telefoniert, wie alt bist du? 18? in der altersklasse gilt ja nichtanschnallen als cool...