Der Vertrag ist nichtig.. normalerweise darf die Vertraglänge nur 1 Jahr betragen.. mit besonderen absprachen 2 Jahre... aber 3 auf keinen fall.. kannst du gegen klagen! Am besten redest mal mit deinem Rechtsanwalt der müsste sich da auskennen
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Der Vertrag ist nichtig.. normalerweise darf die Vertraglänge nur 1 Jahr betragen.. mit besonderen absprachen 2 Jahre... aber 3 auf keinen fall.. kannst du gegen klagen! Am besten redest mal mit deinem Rechtsanwalt der müsste sich da auskennen
wie bereits gesagt, der vertrag ist ungültig. Hat vor gericht keinen bestand, darf höchstens 24 monate laufzeit haben.
gleiches gilt auch bei handys zb.
es kommt auf die Formulierung im Vertrag drauf an, wenn dort steht das du ausdrücklich mit einer Laufzeit von 3 Jahren einverstanden bist, weil du dadurch einen geringen Beitrag kriegst ist die Laufzeit rechtens.
Zum Anwalt würd ich nur wenn so eine Formulierung fehlt, ansonsten haste nur eine geringe Chance vor Gericht.
Vielleicht kannst du dich mit dem Besitzer ja anders einigen, etwa die hälfte der noch fälligen Beiträge auf einmal, wenn du eh nicht mehr gehst haste zumindest die hälfte gespart.