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Hab von meiner Rechtsberatung folgenden Rat bekommen:
"Lassen Sie sich nicht von den GEMA-Vertretern einschüchtern. Es kann keine
rückwirkende Gebührenbelastung erfolgen, da es erst ab 2008 überhaupt
Gebühren gibt. Weiterhin sollte Ihnen klar sein, dass Sie an die VG Media
keine Gebühren entrichten müssen, wenn auch keine Programme gespielt werden,
die auf der sogenannten Senderliste der VG Media stehen ! Brauchen Sie
wirklich SAT 1 oder Pro7 oder vielleicht sogar irgendwelche
Homeshoppingkanäle ? Eliminieren Sie diese ganz einfach aus Ihrem Speicher
der zu wählenden Fernsehkanäle. Löschen Sie diese ganz einfach und
beschränken Sie die Auswahl allein auf die öffentlichen rechtlichen
Anstalten. Zeigen Sie dem GEMA-Vertreter dann auch als Beweis, dass diese
Kanäle nicht anwählbar sind. Ausserdem brauchen Sie nicht auf Ihren 5, 6
oder 7 Fernsehern überall unterschiedliche Programme. 2 oder 3 die
gleichzeitig noch auf die anderen Fernseher aufgeteilt werden tun es
ebenfalls. Des weiteren haben die öffentlich rechtlichen Sender nicht nur
die allzeit bekannten Programme wie Erstes, Zweites oder die
länderspezifischen Dritten Programme. Digital gibt es von diesen noch
wesentlich mehr, wie z. B. EinsPlus, Phoenix, Arte usw. Hier finden Sie
sicherlich vor allem niveauvolle Programme. Die betreffende Sender- und
Radioliste, die eliminiert werden sollte, finden Sie nachstehend als
Download. "
Also nichts bezahlen ;)