gegenanzeige wegen verleumdung
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gegenanzeige wegen verleumdung
hab gerad den brief gelesen , DU WEICHEI :auslach: :auslach: :auslach:
ps :ich würde ihr das telefon in den ***** schieben !
ruf sie an und sag ihr, wenn sie die anzeige nicht zurücknimmt, bringst du sie um.
Und wenn ihr das gefällt? :oje:Zitat:
Zitat von hengst82
Sofort heiraten, so eine Frau muss Mann sich sicherstellen. Unbedingt!Zitat:
Zitat von Pathologist
Viel Spass
wildsau
du kannst dir einen Staatlichen Anwalt nehmen! Das kostet dich dann garnix und der verteidigt dich auch und bekommt auch sein geld vom staat.
gruß
Engin
Tauch' unter. Verlasse das Land. :-)
sie soll den anruf beweisen
und herzeigen das du sie angerufen hast über empfangene anrufe
glaub nciht das dir was passiern kann wenn du nix gemacht hast und sie es nicht beweisen kann
ansonsten beschuldige sie das sie illegal lieder saugt ^^
jaja, endlich schlug Aenna zurück.richtig so.
Man solche Probleme gibts doch nur im dekadenten reichen Industirienationen. Stalking, Mobbing und Neider, dazu Versager die sich Profilieren wollen und auf unwichtigen Paragraphen rumreiten.
Logisch, in anderen Ländern ist dafür weder Zeit, noch Geld, noch Lust dazu vorhanden. Da wird das notfalls anders geregelt und dann ist gut.
Davon abgesehen, dass es wohl kaum wo anders als hier derart viele Möglichkeiten des Denunziantentums :))
Ich meinte damit die "Beratungshilfe" (was die jetzt genau umfasst, müßte man halt erfragen, habe dies aber noch nie selbst in Anspruch genommen)Zitat:
Zitat von edledhi
hier mal ein Auszug aus dem für mich zuständigen Amtsgericht, "Beratungshilfe"
wobei Justiz halt Ländersache ist, und evtl. von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen bestehen können ?
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/...0000000054.htm
da steht unten, dass in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren Beratungshilfe erfolgen kann......(nicht nur im Zivilverfahren)
Das A und O ist das du deine Lage dem Richter sachlich erklärst,
dass du seriös rüber kommst und das du möglicherweise das
Motiv der Beschuldigung dem Richter erklärst.
(Das mit dem armen Vieh)
Alles weitere liegt in der Hand des Richters und auf weiteres kannst du
keinen Einfluss nehmen.
Falls du doch schuldig gesprochen wirst gibts da genügend Wege Rache auszuüben ;).
Gruß Markiiii