Nein. Die braucht es einmalig für die Erlaubnis zum Bankeinzug (und auch das nur aufgrund des Vertrages mit deren Bank, nicht aus Gesetz) . Ansonsten hat ein Studiovertrag keinen Schriftformzwang. Und da es ja sogar einen Erstvertrag geben wird und sich nur den Betrag geändert hat gibt es auch keine Nachweisprobleme.Zitat:
Zitat von kranichstein
