Zitat:
Zitat von thedarkness82
ne, auch dann muss der Anwalt nicht zwingend her, solange der Streitwert unter 5000 Eur liegt (was ja hier überall der Fall sein dürfte).
Wenn gegen einen Mahbescheid Einspruch eingelegt wird, bedeutet das, dass das Mahnverfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet wird. Der Anspruchsteller wird dann vom Gericht aufgefordert, seinen Anspruch in einer Klageschrift zu begründen (könnte man z.B. einmal vom Anwalt machen lassen, damit man weiss wie sowas auszusehen hat, danach selber machen). Bei Amtsgerichten herrscht nämlich kein Anwaltszwang, nur bei Landgerichten (und die sind erst ab 5000 Eur Streitwert zuständig).
gruss
