es hat ja auch was gutes ich hab mir jetzt vorgenommen viel mehr zu trainieren und dazu hab ich ja jetzt dann hoffentlich genug zeit ;)
Druckbare Version
es hat ja auch was gutes ich hab mir jetzt vorgenommen viel mehr zu trainieren und dazu hab ich ja jetzt dann hoffentlich genug zeit ;)
nicht unbedingt.Zitat:
Zitat von ricarous
Die Arbeitsagentur verlangt inzwischen auch schon öfters, daß der gekündigte Mitarbeiter gerichtlich gehgen die Kündigung klagt (wenn eingermassen Erfolgsaussichten da sind) und wer das nicht macht, dem kann dieselbe Sperre winken wie bei Eigenkündigungen.
und wenn ich zum arzt gehe und sage ich hab depressionen und so ich kann
da nicht arbeiten weil ich nicht schlafen essen und gar nix kann ich bin ein wrack ?
Wirklich? Ist mir neu, habe ich noch nie von gehört, danke für die Info :daumen:Zitat:
nicht unbedingt.
Die Arbeitsagentur verlangt inzwischen auch schon öfters, daß der gekündigte Mitarbeiter gerichtlich gehgen die Kündigung klagt (wenn eingermassen Erfolgsaussichten da sind) und wer das nicht macht, dem kann dieselbe Sperre winken wie bei Eigenkündigungen.
Dann müsste jeder vors Gericht, die hätten was zu tun!
Gut, diese Info kannte ich auch, ist aber keine gängige Praxis.
Lass dich kündigen, sobald du den Schrieb hast --> sofort zum AMT.
Klagen lässt sich notfalls später immer noch.
Klage hätte eh nur Erfolg, wenn Soziale Gesichtspunkte, etc. n i c h t berücksichtig geworden sind. Die ganzen Bauarbeiter werden zum Jahresende gekündigt, klagt auch keiner gegen. Ist rechtlich einwandfrei.
Zitat:
Zitat von grizabella
die können von dir verlangen was sie wollen-bedeutet nicht, dass das assiamt auch im recht ist. gegen die sperre musst du dann natürlich klagen. du bist in zugzwang, du bekommst erst einmal kein geld. dann bekommst du recht und dein geld. am nächsten morgen beginnt das spiel mit ner anderen armen sau wieder von vorn...
@Apexi187: Vermutlich hast Du die richtige berufliche Entscheidung getroffen.
@Funker: Vorsicht mit derart pauschalen Aussagen.
Die Stattgabequote bei gegen Sperrzeiten gerichteten Klagen sieht nicht so goldig aus! Von Willkür der Behörde kann hier wahrlich keine Rede sein. Das Vorliegen der Tatbestände nach §144 SGB III wird im Vorfeld eingängig (nicht nur von einer Person) geprüft, bevor ein Verwaltungsakt ergeht. Vor der Klage muss zudem zunächst fristgemäß Widerspruch gegen den Sperrzeitbescheid eingelegt werden. Hier wird die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes erneut von einer weiteren Person (meist Volljuristen) geprüft. Gegen den Widerspruchsbescheid kann dann geklagt werden.
Im Übrigen braucht man nicht weiter am Stammtisch orakeln und Halbwahrheiten verbreiten.
Im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes wurden alle Behörden weitestgehend verpflichtet, ihre zentral geltenden internen Weisungen zu veröffentlichen (Vgl. §11 IFG).
Die Durchführungsanweisung zu §144 SGB III gibt Euch Auskunft zur Verwaltungspraxis der BA:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...hs-bei-Spe.pdf
Gruß
thule82
ob ich gegen meine kündigung klage oder nicht ist ja wohl mir überlassen...
hat er dich dann gekündigt oder nicht?
ich persönlich sag meinem scheffe jede woche *schmeiss mich doch endlich raus*
und er meint dann immer *das würde dir gefallen, gell*
das ist noch nicht klar ob er mich kündigt. er klärt das mit dem anderen chef ab,
gerade weil er bedenken hat wegen einer möglichen Klage!
Ich sehe morgen den anderen chef und werde ihn einfach fragen ob er das macht.
Wenn nicht kann ich mich auch krank schreiben lassen bis sie mich kündigen eigentlich..:ratlos:
Also ich bin jetzt schon froh das ich mich so entschieden habe. Ich bin glücklicher
und mein Kopf ist frei.