@alex13:
dobikenner sprach davon, dass Du Dein Handy zurückgibst, weil Du nicht mehr telefonierst (aufgrund Deiner Entscheidung). Du redest davon, dass Du nicht mehr telefonieren kannst (weil das Handy kaputt ist).
dobikenner sprach davon, dass Dir nach 3 Monaten klar wird, dass Dir persönlich der Spritverbrauch zu hoch ist (der, das ist impliziert, aber genau dem entspricht, was angegeben wurde - nur hast Du eben erst nach 3 Monaten realisiert, was das für Deine Haushaltskasse bedeutet). Du redest davon, dass der Spritverbrauch höher ist, als angegeben.
Fällt Dir was auf? In den von dobikenner gebildeten Vergleichsfällen liegt kein Mangel vor, sondern den Käufer reut aus Gründen, die alleine in seiner Sphäre liegen der Kauf und er kann folglich - berechtigterweise - nicht aus dem Vertrag raus.
In Deinen Fällen sind die Kaufgegenstände hingegen mangelhaft und deshalb kann der Käufer auch u.U. vom Vertrag runterkommen.
Ob aber hier im Ausgangsfall ein Mangel vorliegt, wage ich mal sehr zu bezweifeln. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass sogar eine Probezeit mit vertraglicher Widerrufsmöglichkeit vereinbart wurde, in der der Vertragspartner das Studios auf Herz und Nieren hätte prüfen und bei Nichtgefallen aus dem Vertrag aussteigen können. Diese Widerrufsfrist (die hier, ich erwähnte es bereits auf Seite 1 des Threads, ein Entgegenkommen des Studios darstellt und keineswegs eine gesetzliche Verpflichtung - wenn auch nicht aus reiner Nächstenliebe sondern mutmaßlich um die AGB insgesamt gerichtsfest zu machen, aber das auszuführen würde hier zu weit führen)
wurde nicht genutzt.
Gruss Eike
