Renn schon einer Woche da hinter her.
Letzte Woche meinten die schon dass die den Fall mal nachgehen
Montag das selbe.
Gestern war ich wieder da und da tut sich nichts.
Ich wollte mal wissen ob man sich auf einen Paragraphen im Gesetzen beziehen kann der den Grund...ein jähriges Auslandssemster / Auslandsaufenthalt / Auslandspratika in sich enthält...der diesen Grund für eine fristlose Kündigung gültig erklärt. Gibs da einen?
