die sind doch nur neidisch, die poltiker :)
finds auch hirnrissig, aus den ähnlichen aspekten wie @ pottproll ansprach, naja...
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die sind doch nur neidisch, die poltiker :)
finds auch hirnrissig, aus den ähnlichen aspekten wie @ pottproll ansprach, naja...
hey, du hast ja bald 10k!!
Also ich fände es gut wenn es komplett strafbar wäre.
Zitat:
Zitat von lachmal
Ihr seid mir alles so Helden. :kopfwand:
Der Genuß von Betäubungsmitteln fällt meist doch nur bei Verkehrskontrollen auf.
Auch wenn das Ganze Tage oder Wochen (Monate) zurückliegt sind Mengen und Substanz nachweisbar. Je nach getesteter Menge im Blut entscheidet sich dann, ob man den Führerschein behält oder nicht. Auch kann herausgefunden werden, ob es sich um gelegentlichem Konsum oder Dauerkonsum handelt. Demententsprechend wird dann von der Führerscheinstelle gehandelt.
Bei Wiederholungstätern, die den FH behalten konnten, da die getestete Menge unter dem Grenzbereich war schaltet sich über kurz oder lang die Staatsanwaltschaft ein, zuerst mit Verwarnung, dann mit Bußgeldern ....
Ihr habt nur das Glück nicht in Bayern zu wohnen, da is nämlich nix mit Eigenbedarf! Zwar werden minimale Mengen evtl. toleriert, kann aber auch ganzschön in die Hose gehen.
Wie? Du schreibst doch völlig am Thema vorbei - es hat niemand behauptet dass ein positiver Drogentest keine rechtlichen Konsequenzen hat/haben kann, aber sicher wird NUR durch Drogen im Blut und sonst kein greifbarerer Drogenfund kein Besitz nachgewiesen und dieser dann bestraft. Also bleib ma locker und lern lesen.Zitat:
Zitat von Charley horse
Zitat:
Zitat von lachmal
@lachmal,
war eigentlich eher auf die Aussage von Pottproll bezogen, daß Konsum nicht strafbar ist.
Aber der Nachweis von Drogen im Blut kann (zumind. in Bayern) sehr schnell eine HD nach sich ziehen, auch ohne richt. Beschluß. Und wer konsumiert hat u.U auch etwas zu Hause --> gearscht!!
Die hier genannten Aussagen sind doch alle theoretisch, in der Praxis schaut´s dann ganz anderst aus.
Das der Konsum im Strassenverkehr verboten ist, ist klar und das dort dann Konsequenzen folgen, sowieso.Zitat:
Zitat von Charley horse
Hier geht es aber um einen BTM-Verstoss im strafrechtlichem Sinne, sprich Besitz und Handel mit BTM und dort reicht nicht ein Nachweis im Blut, sondern entweder Staatsanwalt hat genug Zeugen oder man hat was bei dir gefunden.
Von daher kannse dir deine Helden sonstwo hinschmieren...
Zitat:
Zitat von Pottproll
Potti, da geb ich Dir absolut Recht.
Irgendwie sind wir abgeschweift, Stoiber´s Änderung bezieht sich doch aufs AMG, oder?
Ja, und wenn tatsächlich gefordert wird, dass der Konsum von Dopingmittel strafrechtlich behandelt wird, dann wäre es ein höheres Vergehen sich zu dopen, als mit weichen und harten Drogen zuzupumpen!Zitat:
Zitat von Charley horse
Zitat:
Stoiber kritisierte, dass der Gebrauch und Besitz von Dopingmitteln in Deutschland nicht strafbar sei
Als Vergehen sehe ich es eigentlich nur im "Profi"- Bereich, da damit Geld verdient wird und durch Doping der Sportler quasi "betrügt". Das is wie mit´m Spickzettel in der Schule --> setzen 6!:DZitat:
Zitat von Pottproll
Im "Amateur" Bereich finde ich diese Einmischung des Staates unangebracht!
Bei Anwendung von "Dopingmitteln" im Amateurbereich entstehen dem gesundheitswesen zwar sicher auch Kosten, die aber im Vergleich mit div. anderen Genußmitteln (Alkohol - Volksdroge No.1) gering sein dürfte.
Eigentlich müßte man dann jeden Sport verbieten, wieviel Leute sich nur beim Skifahren etwas brechen :shock:
Das ist Bayr. Politik, vorallem der neueste Sparkust gepaart mit krasser Gängelung der Bevölkerung !! Restdeutschland wehrt euch :dampf: