Zitat:
	
		
		
			Ich möhte Sie darauf hinweisen, dass ich mich in jüngster Zeit durchgehend mit einer Geruchsbelätigung im Haus auseinandersetzen muss. Die Geruchsquelle ist nicht im Hausflur oder in den Gemeinschaftsräumen (Keller, Dachgeschoss) auffindbar, so dass ich davon ausgehen muss, dass einer der Mieter der Verursacher sein wird. 
Konkret handelt es sich um einen stark süßlich-ekelhaften Geruch, wie er durch Fäkalien (Sch...e) oder Verwesung (Tod) verursacht wird. Da ich jedoch beinahe alle Mieter des Hauses in den vergangenen Tagen wohlbehalten erblickt habe, schliesse ich ein unbemerktes Ableben selbiger aus.
Desweiteren stelle ich in den Raum, dass mir eine vormalige Mieterin des Hauses eröffnet hat, dass sie bis zu sechs Haustiere (in diesem Falle Katzen) gehalten haben will, die vereinzelt wild und ausserhalb der Wohnung gelebt haben. Ich selbst bin 2-5 dieser Tiere des öfteren im Hausflur begegnet (die genaue Anzahl kann ich nicht wiedergeben, weil diese kleinen Racker in meinen Augen alle gleich aussehen). Meinem Wissensstand nach sind Katzen allerdings sehr umzugs-inkompatibel und neigen dazu, sofern möglich, stets in ihr altes Revier zurückzukehren. Da meine ehemalige Nachbarin lediglich ein paar Häuser weitergezogen ist, ist es somit auch möglich, dass einer unserer vierbeinigen Samtpfoten gerne in unserem Haus auf Besuch ist. Ich möchte jedoch betonen, dass mir seit dem Auszug keine Katzen in den Gemeinschaftsräumen begegnet sind (weder lebendig, noch tot und verwesend)!
Die genaue Schlussfolgerung berlasse ich Ihnen, selbstverständlich steht es Ihnen genauso frei, meine Überlegungen  bzgl. der Ursache der Geruchsbelästigung zu korrigieren:
a) einem Mieter ist die Toilette übergelaufen
b) ein Mieter hat sich einer Katze angenommen und hält sie art-ungerecht in der Wohnung
Sollte b) zutreffen, dann möchte ich mit Bedauern feststellen, dass ich vor meinem Einzug in das oben erwähnte Miethaus mein Hippopotamus amphibius (Nilpferd) an den Allwetterzoo Münster geben musste, da MIR das Halten von Haustieren größer als ein Hamster verboten wurde.