Genau richtig gemacht.
Hättest den Typen ruhig noch 2-3mal herzhaft schütteln können, trotzdem hat er seine 1. Lektion bekommen.
Sollte jetzt nicht Ruhe sein, gehst halt nen Schritt weiter.
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Genau richtig gemacht.
Hättest den Typen ruhig noch 2-3mal herzhaft schütteln können, trotzdem hat er seine 1. Lektion bekommen.
Sollte jetzt nicht Ruhe sein, gehst halt nen Schritt weiter.
@LS
Wird wohl dein Onkel irgendwie geregelt haben:alki:
War's eigentlich Notwehr oder "Übertriebene Härte" im Dienst?
mfg
Ok, ein letzter Versuch, evtl. war es bisher zu kompliziert. Das was ich hier schreib ist nicht irgendwelche Theorie. Wir reden hier von Gesetzen und Vorgaben die auch für Staatsanwälte unumgänglich sind.
Wie bereits gesagt, kann man keinen Strafantrag bei einer gefährlichen KV stellen. In diesem Fall geht man zunächst immer von öffentlichen Interesse aus. Das eben der Unterschied zu Beleidigung,Verleumdung, einfacher/fährlässiger KV usw., dort gibt man den Geschädigten mit einem Strafantrag die Möglichkeit ihrem Interesse an der Strafverfolgung Ausdruck zu verleihen.Zitat:
Zitat von LuckySilver
Bei Knietritten in die Magengegend, handelte es sich normalerweise (kann diesen Fall ja ohne genauere Angaben nicht abschließend beurteilen) um eine einfache KV. Evtl hast du als Geschädigter den Strafantrag zurückgezogen und der Staatsanwalt hat kein öffentliches Interesse bekundet. Folge: Einstellung
Jede Strafanzeige wandert über den Tisch vom Staatsanwalt. Oder warum werden sonst alle Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft geschickt.
RichtigZitat:
Zitat von LuckySilver
Ich habe auch nichts anderes behauptet.Zitat:
Zitat von LuckySilver
Ich informiere mich 40 Std die Woche in der Arbeit darüber. Und meine Informationen stammen nicht vom "Hören Sagen", selbsternannten Rechtsexperten oder "komischen" Internetseiten.Zitat:
Zitat von LuckySilver
Außerdem schweifen wir hier in irgendwelche hochtheoretischen Sachen ab, die mit deinem Ausgangsfall "Rocker" nichts mehr zu tun haben und auch wahrscheinlich keinen interessieren.
Sry an den Rest für den ganzen offtopic spam. Falls noch Unklarheiten dazu gibt, oder jemand Fragen hat, kann er mir gern eine PM schicken. Mehr gibts zu dem Thema nicht zu sagen.
endlich einig. trotzdem siehts in der praxis ab und an anders aus. aber das ist ja überall so ... 111
Frag mich grad ob unser Don Juan es bei einem Schläger typ versucht hätte a la Hells Angels, Albaner, Ex- Türsteher usw. Ich glaube nicht..
M.F.G
Und wem soll diese Aussage jetzt weiterhelfen?Zitat:
Zitat von Kemik
ER hat gehandelt. ER hat richtig gehandelt. DU laberst nur.
Alles gesagt.
albaner :))
ex türsteher :))
geilo! :klatsch: :klatsch: :klatsch: :balabala:
Du vielleicht du Dummschwätzer?Zitat:
Zitat von Kemik
TriStar
echt daneben die bemerkung. es gibt leute, die greifen nicht mal ein, wenn nen zwei 14 jährige auf nen schwächeren einschlagen. Er hat gehandelt, und selbst ein nicht- ex-türsteher kann, in rage gebracht, sehr gefährlich werden. besonders wenn eine waffe im spiel ist.Zitat:
Zitat von Kemik
Alles klar ihr Helden..Gute nacht