Hallo Studiobetreiber!
Hätte mal ein Frage. Ist das ein außerordentlicher Kündigungsgrund für Mitlgieder wenn man den Beitrag um ca einen Euro anhebt um die 3% Erhöhung auszugleichen?
Wie handhabt ihr das?
Druckbare Version
Hallo Studiobetreiber!
Hätte mal ein Frage. Ist das ein außerordentlicher Kündigungsgrund für Mitlgieder wenn man den Beitrag um ca einen Euro anhebt um die 3% Erhöhung auszugleichen?
Wie handhabt ihr das?
leider ja..
wir habens jetzt neuerdings in unseren AGBs vermerkt.
Dürfte kein a.o. KDG.-Grund sein, da diese erhöhung von staatlicher Seite ausgeht. Also ich arbeite bei eienr Versicherung und die V.-Steuer wird ja auch auf 19% abgehoben, hier gibts dann auch keine Kündigungsmöglichkeit!
Das ist ja ein Mist. Was die mit Ihrer Mehrwertsteuererhöhung für ein Chaos produzieren ist echt der Hammer.Zitat:
Zitat von thedarkness82
Wie habt ihr das in den AGBs vermerkt? Sinngemäß:-)
zum Beispiel.. einfach ein netter Satz
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer Mwst Erhöhung unsere Beiträge angepasst werden..
irgend sowas in der art.
Da bin ich auch mal gespannt, wie gut so mancher Studiobetreiber noch im Kopfrechnen ist.Zitat:
Zitat von Flex79
bei 30 euro Beitrag, wäre es dann eine Erhöhung auf 30,90 Euro,
und bei 40 Euro wären es 41,20 Euro.
Ich vermute mal das einige versuchen werden im Zuge der MWST-Erhöhung deutlich mehr als die 3 % zu erhöhen (allerdings nicht nur die Fitnesscenter).
"Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung wird der Beitrag um die gleiche Steigerungsrate angepasst."
Wer meint, er müsse aufrunden und mehr als 3% aufschlagen hat ein Problem. Denn dann kann das Mitglied außerordentlich kündigen. Wenn im Vertrag die o. g. Klausel fehlt ebenfalls.
Ich werden um genau 3% erhöhen und die zweite Kommastelle auf 5 oder 0 runden ( z. B. 42,27 € = 42,30 €)
Beschwerden bitte dann nicht an mich, sondern an Frau Merkel. ;-)
Gruß
michel
es sind ja nichtmal 3% um die ihr den aktuellen endpreis erhöhen "dürft" sondern nur 2.58xx%
der aktuelle endpreis beiinhaltet schliesslich auch die 16%ige steuer, die ja selbst nicht nochmal um 3% neuversteuer wird...
Ich würde mich da nicht so sehr auf die AGB´s verlassen, denn es gibt im gesetz vers. Klauselverbote und u.U. ist diese Preisangabe in den AGB´s eine die dann darunter fällt.
Wer also verträge abschliesst, sollte immer auch den Netto Betrag zzgl. gesetz. MWST und daraus den Bruttobetrag angeben, und wird dann keinerlei Probleme haben.
Bei bereits bestehenden verträgen, wo dies nicht so vereinbart wurde, ist das auch kein Problem. denn in dem fall, ist es dem studiobesitzer nicht zuzumuten, dass er die MWST Erhöhung trägt.
Fristlose Kündigung ist auch selten Möglich ohne vorherige Anmahnung des Mangels, weshalb aus wichtigem Grund gekündigt werden soll.
Also im zweifelsfall die preise anpassen und falls ein Kunde dann wegen nem euro doch mal meint,er müsse kündigen, dann entsprechend den alten Betrag wieder abziehen und die Kündigung ist unwirksam.
Hallo,
Ich hab mal was ergoogelt. Der Text stammt von dieser Seite:
http://www.akademie.de/fuehrung-orga...g-rechnen.html
Die Unternehmer-Perspektive
Als Selbstständige und Unternehmer bekommen Sie die happige Steuererhöhung vor allem dann zu spüren, wenn Sie Geschäfte mit Privatleuten machen. Besonders ärgerlich ist das bei laufenden Verträgen, die über Bruttobeträge lauten: Automatische Preiserhöhungen sind nur dann möglich, wenn sich im Vertrag dynamische Preisangaben finden wie zum Beispiel "zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer". Die wiederum sind bei kurzfristigen Verträgen mit Verbrauchern nicht erlaubt. Eine Möglichkeit der Durchsetzung höherer Preise wegen der gestiegenen Mehrwertsteuer gibt es nur in den Fällen des Paragrafen 29 Umsatzsteuergesetz ("Umstellung langfristiger Verträge") bei Verträgen, die länger als vier Monate vor Inkrafttreten der Steuererhöhung geschlossen worden sind.
Ungeachtet dessen sollten Sie Ihre Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig auf unvermeidliche Preiserhöhungen vorbereiten. Und: Kalkulieren Sie die kommende Steuererhöhung bei Angeboten und Kostenvoranschlägen bereits jetzt ein!
So, ich hab mal den Admin wegen der Löschaktion hier benachrichtigt. Mal sehen, was dabei rumkommt...
In einem Thread über die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die Berechnung derselben also Offtopic. Achso, da fällt einem ja auch nicht mehr allzuviel ein.
@all
Ich denke jeder weiß, wie man auf den Nettobeitrag 3 % Mehrwertsteuererhöhung draufschlägt.
Dazu benötigt man keine 15 "Wer ist der schlauere Student" - Dialoge, die das Thema völlig unnötig auf 2 Seiten ausweiten.
Gruß
Michel
Hi dream,
musst aber zugeben, sieht schon a bisserl komisch aus der thread, oder?
Im Übrigen, man kann ja gern anderer Meinung sein, dafür ist ein Forum ja da, oder sogar mal, im Schutz der Anonymität, etwas heftiger werden, ok.
Aber die Funktion eines Forums für eure Kindereien zu missbrauchen ist nicht ok!
Da geb ich dir Recht, bikepower.
Deshalb sind auch die Beiträge weg, die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hatten.
- Meine Beiträge inbegriffen.
Ich hoffe, dass dieses Thema hier jetzt normal weiter geführt werden kann, ohne dass jemand über 2 Seiten ausdiskutieren muss, in welcher Klasse jetzt Bruchrechnen dran war, wer von wem Nachhilfe braucht und welches Klämmerchen wo in der Rechnung gespart oder verwendet werden muss.
Gruß
Michel
Du offenbar nicht, kann man ja oben noch nachlesen ;)Zitat:
Zitat von Dream
boa dieses Thema wird langsam echt lächerlich. Lest euch mal den Beitrag des Threatstellers genau durch. Er hat nie gefragt wie das berechnet wird!!!
Meint ihr wirklich der Einzelhandel wird lediglich netto 3% draufschlagen... des könnt ihr aber voll vergessen. ich werd z.b. auf alle Beiträge einfach 1.- draufschlagen und fertig. statt 18,90 gibts 19,90 und statt z.b. 49,00 gibts 49,90
Zitat:
Zitat von zeropero
Sag das nicht zu laut, sonst wirst Du gesperrt. Mir hat man das auch schon angedroht. :-))
Es nervt langsam aber sicher - und das nicht nur mich.
Nochmal in aller Deutlichkeit und mit kurzen - wie ich hoffe - prägnanten Worten:
Streitet Euch per pm oder trefft Euch irgendwo und boxt Euch, wenn Euch danach ist!
Gruß Devil
@ Devil
Hast Recht. Ich mach mich dünn hier...
Für alle die es interessiert und betrifft gibt es bei den IHK`s ein Merkblatt zur Umsatzsteuererhöhung
http://www.wuerzburg.ihk.de/uploads/...hoehung_01.pdf
Aufgrund des starken Engagements der Fitnessinitiative Deutschland (FID) ist es gelungen, eine konkrete – und für jeden Betreiber positive – Aussage zu diesem Thema zu erhalten.
Das Bundesministerium der Justiz schreibt dazu:
„Bei den üblichen Preisen für Fitness-Studios führt eine Erhöhung der Umsatzsteuer
um drei Prozentpunkte nicht zu der von § 313 BGB verlangten schwerwiegenden
Änderung der Umstände – im vorliegenden Fall ist das der vereinbarte Preis – die
zur Grundlage des Vertrages geworden sind. Angesichts der gesetzlichen Regelung
des § 29 UStG und des insgesamt eher geringfügigen Änderungsbetrages dürfte
den Kunden vielmehr ein Festhalten am Vertrag zumutbar sein.“
Quelle: Originaltext des Bundesministeriums der Justiz
Damit stellte sich das Justizministerium gegen die Auffassung des Finanzministeriums, die zunächst davon ausging, dass den Mitgliedern im Falle der MWSt.-Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zuzubilligen sei. Maßgeblich für diese positive Entscheidung war das Engagement der
Vertreter der FID, die sich hier sehr für die Branche eingesetzt haben!
Die Beitragserhöhung zum 1.1.07 um 3 % aufgrund der MWSt.-Erhöhung führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht für bestehende Mitglieder!
Bis dato war die rechtliche Situation ungeklärt – es gab weder eine konkrete Rechtssprechung noch Kommentare dazu. Für Verbraucherschützer ergab sich so ein äußerst erfolgreiches Betätigungsfeld,
da die Rahmenbedingungen für eine fristlose Kündigung vorlagen.