Suche dringend Rechtssprechungen oder Paragraphen die besagen, dass ein Fitnessstudiovertrag ungültig ist in folgenden Fällen:
-Umzug über mehr als 600km.
-bei Vertragsunterzeichnung noch minderjährig
Druckbare Version
Suche dringend Rechtssprechungen oder Paragraphen die besagen, dass ein Fitnessstudiovertrag ungültig ist in folgenden Fällen:
-Umzug über mehr als 600km.
-bei Vertragsunterzeichnung noch minderjährig
§ 108Zitat:
Zitat von thedarkness82
Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
zum SeitenanfangSeite ausdruckenDatenschutz
§ 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
BGB § 106; 107; 108 (absatz 3? wenn mittlerweile Volljährig)
danke für die Antworten..
ja ist mitlerweile Geschäftsfähig.
Also wenn ich richtig verstanden habe:
-wegen Umzug (BGB §314)
-wegen Minderjährigkeit (BGB §108)
wenn ich das so schreibe, wird der Anwalt schon wissen was gemeint ist oder??
wie ist das mit dem anwalt zu verstehen? willst du einem anwalt der gegenseite etwas aufzeigen oder deinem anwalt etwas zu kommen lassen?Zitat:
Zitat von thedarkness82
also ein anwalt kennt sich da sicherlich besser aus als wir paragraphengoogler.
dem Anwalt der Gegenseite etwas entgegensetzen..Zitat:
Zitat von bb77
wenn er aber innerhalb der Vertragszeit Volljährig wurde, und er weiter trainieren ging wird der Vertrag als von ihm nachträglich genehmigt ebenfalls rechtskräftig.
Siehe hierzu Handbuch für Anlagenbetreiber von A Geisler der Rechtsanwalt ist und auf Fitnessanlagen spezialisiert ist.
falls der trainierende selbst geld verdient, oder über gesicherte einnahmen verfügt, sogar bei gutem "Taschengeld" , ist ein eingeschränkt Geschäftsfähiger in der Lage, Verträge ohne größeres Risiko, selbst abzuschließen...................Handyverträge gehören hier auch dazu
§ 110 BGB
hört sich interessant an. Kannst du mir vielleicht eine Bezugsquelle schreiben oder den VerlagZitat:
Zitat von FranzM
das Buch gibt es beim Horn Verlag zu bestellen, ist leider recht teuer, dafür bekommt man diverse Urteile,. Tipps bzgl. AGB und Musterschreiben auf CD.
Da alles von einer darauf spezialisierten Kanzlei ist sind die Sammlungen und Abwägungen sehr hilfreich !
Horn - Fachverlag für die Fitnessbranche - Handbuch für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber
Umzug von 600km ist ein guter Kündigungsgrund, es sei denn der Umzug war schon vor Vertragsschluss geplant.
Franz dank dir für die Hilfe.. Naja, ist eh nur noch ein aussichtsloser Versuch. Geht um ne Freundin die hat vor sechs Jahren eine Mitgliedschaft unterzeichnet. Ist weggezogen und hat nie gezahlt und nicht gekündigt. Die üblichen Fehler eben. Nun ist eine beträchtliche Summe zusammengekommen. Hatte sich mit dem gegnerischen Anwalt auf eine Ratenzahlung geeining, und genau das war der Fehler. Denn mit dieser Einigung hat sie als volljährige zugestimmt:-( Sagten mir heut schon zwei Anwälte. Obwohl sie weggezogen ist und noch minderjährig war. Naja, werds trotzdem mit nem Schreiben versuchen, auch wenns leider nix bringen wird
Sie sollte auf jedenfall nun fristgerecht kündigen, damit nicht mehr aufläuft.
Desweiteren sollte sie sich im guten Gespräch um einen Vergleich bemühen.
Denn das mit dem Wegzug spielt keine Rolle wenn es das Studio nicht im Rahmen einer Kündigung erfährt.
D.h. sie müsste dann für die 6 Jahre zahlen und wahrscheinlich noch evtl. Verzugszinsen , Mahngebüren und falls es vor Gericht geht die Kosten für Anwalt und Verfahren ebenfalls.
Sie sollte versuchen einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen, mE würde Sie vor Gericht haushoch verlieren.
Sollten dir deine Anwäle dir was anderes sagen würde mich interessieren aufgrund welcher Auslegung.
Oh ja das Buch von Geisler ist zwar teuer aber jeden Cent wert und auf lange Sicht eine Investition für die Zukunft.
Aber im Endeffekt ist doch irgenwie Aussage gegen Aussage.. Sollen die beweisen, dass wir den Vollstreckungsbescheid erhalten haben, genauso wenig wie sie beweisen kann, dass Sie gekündigt hat.
Naja, werd mal sehn wie der gegnerische Anwalt auf das Schreiben reagiert. Schlechtesten falls muss Sie noch knapp 900 euro zahlen. Das ist halt echt heftig. In meinem Studio wären des fast vier Jahre Beitrag
verstehe ich nicht! Hat Die gute Frau 6 Jahre lang sämtliche Mahnungen ignoriert? oder wurde garnicht gemahnt und das Studio will jetzt aus heiterem Himmel die ganzen 6 Jahre bezahlt haben? Sollte nicht gemahnt worden sein kann ich mir gut vorstellen das da schon was verjährt ist oder ähnliches....
sie ist damals in der Zeit sehr oft umgezogen..
Verjährugsfrist ist aber erst nach drei Jahren nach Ablauf des Vertrages gewährleistet:-(
Mahnungen vom Studio selbst, hat sie nie erhalten da sie umgezogen ist. Sie hat eben gleich Inkasso Briefe erhalten und dann vom Anwalt..
hat sie denn in den 6 Jahre immerwiede Inkassobriefe bekommen und drauf ge******en? Wenn ja würde ich alles zahlen, da selber schuld! Wenn nein würde ich zum Anwalt, mein Rechtsgefühl und gesunder Menschenverstand sagt mir das es nicht geht auf einmal nach 6Jahren wieder Hallo zu sagen.