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Anmerkung: Einige gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig erscheint. Bitte setzen Sie sich mit dem Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse in Verbindung um hierzu mehr Informationen zu erhalten. Es kann sein, dass Sie ein Notwendigkeitsschreiben von Dr. Kremer und Ihrem Hausarzt sowie Photos oder andere Dokumente benötigen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, diese Dinge mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Aus Dr. Kremers Erfahrung werden die Kosten leider nur in wenigen Ausnahmefällen und zumeist auch nur von privaten Krankenkassen übernommen, insbesondere dann, wenn eine drüsige, tumorartige Gynäkomastie auf EINER Seite vorliegt.