Zitat von B.A.
also bei mir hatte ich erst 1 Fall einer Kundinn die das Abo nicht bezahlen wollte und mit einem Attest kam. Ok bei mir gibt es keine Monatlichen Raten, Jahresbeitrag oder Halbjahresbeitrag zahlbar bei Vertragsunterzeichnung in Bar oder mit Karte, Maximal 2 Raten möglich aber dies mit 10% Aufpreis. sie wollte das Geld zurück nach 5 Monaten, gabs natürlich nicht, sie Drohte mit Anwalt, worauf ich Ihr ein Schreiben zustellte worinn Stand, dass eine Beitragsrückzahlung nicht gehen würde aber einen Abostop vereinbahrt werden kann und wenn sie das Training wider aufnehmen könne die Restlaufzeit fortgesetzt wird. Dies Steht auch im Vertrag dass bei nichtbenutzen der Dienstleistung keine geldrückzahlung getätigt wird uns mitt Arztattest ein Unterbruch des Abos von Maximal der hälfte der Vertragsdauer gewehrleistett wird.
Und so wie so, Fitnessverträge sind Mietvertrage vom m2 Fläche (Studiofläche) und nicht Dienstleistungsmiete, mann kann auch nur in die Sauna gehen oder bloss Fahrradfahren oder nur an der Theke was Trinken der kunde verpflichtett sich nicht die Infrastruktur zu nutzen sie wird ihm nur zur verfügung gestellt, Also kann er die Infrastruktur auch zu rehabilitäts zweken nutzen oder nur zur Saunabesuchen oder nur Quatschen kommen. Sagt mir einen Ärztlichen Grund warum man die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen kann ? ausser Todesfall oder lähmung vom Hals abwärts.
mfg