aasdfgdbdbad
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aasdfgdbdbad
ich glaub enthauptungen werden da net durchgeführt......
wasn das für ne blöde frage?? kommt auf die indikation an
Was isn das für ne blöde Antwort? :zunge:
Was ist denn die Indikation bei einer Schönheits-OP?
Lachende Frauen auf der Straße, die mit dem Finger auf dich zeigen?Zitat:
Zitat von Lord Phese™
Freundin von mir hat zum 18ten auch eine Schonheits OP gezahlt bekommen. Silikon
Von daher denke ich geht es OK
Gehen auch Nachbarinnen? GxZitat:
Zitat von Stupendous Man
LP
Yo, Freundin von mir auch. Silikon für die Fugen. Seitdem kommt sie sogar beim Putzen in die Ecken.Zitat:
Zitat von King_of_IBK
Ich erlaub mir mal ne anständige Antwort zu schreiben:
Wenn der Arzt und deine Eltern zustimmten geht alles.
med indikationen gibt es auch bei schönheits-op. zum beispiel zu große brüste bei frauen!!!! das ist jetz ernst gemeint, führt nämlich zu fehlhaltungen und rückenschmerzen bis hin zum bandscheibenvorfall. das ging bei einer schulfreundinn von mir schon mit 16.
Das ist wohl allgemein bekannt. Würde aber ein medizinischer Grund vorliegen, wäre es erstens keine reine Schönheits-OP mehr und zweitens müßte er gar nicht fragen, weil der Arzt dann sowieso zum Eingriff geraten hätte. Sic! GxZitat:
Zitat von honfes
LP
aber auch bei allgemeinen schönheits ops gibt es unterschiedliche "dringlichkeitsstufen". eine normale nase die man operieren will um so wie brad pitt auszusehen ist die eine sache, ein 50 cm zinken natürlich eine andere. deshalb wenn ein neutraler arzt zustimmt geht alles in jedem alter. wer sich selbstverstümmeln will kann das alles machen, mir egal
Eine 50cm-Nase *wäre* zwar ein Grund, aber ansonsten kommt man nur weiter, wenn der Makel schwer! entstellend wirkt. Gutachten von 20 Ärzten oder Psychologen nützen dir da auch nichts. Das wäre zu einfach, jeder, der sich häßlich fühlt könnte eine schwere psychische Belastung nachweisen und würde (am besten zu Lasten der Kassen) umgehend operiert.Zitat:
Zitat von honfes
Da braucht es heute schon schwerste Verbrennungen, Teilamputationen (z.B. durch Unfälle etc.) um das durchzukriegen. Kosmetisch ist fast nichts zu machen, mit med. Indikation geht's klar. Gx
LP
was es gibt med indikationen bei schönheits op????
sag ich doch die ganze zeit!!!! wir sind uns ja einig, das mit der nase war ein übertriebenes beispiel für schwer entstellt, deshalb
:d_up:
gggehs da dennß
solltest vielleicht erstmal sagen was du machen lassen willst !
:balabala:
Krankenkasse zahlt nur wenn gesundheitliche einschränkungen oder in Einzelfällen auch wenn psychische Störungen dadurch entstanden sind.
Im Einzelfall einfach mal Nip/Tuck gucken...
Halte das hier für massive Veräppelung
nach unfällen spricht man von plastischer chirugie. plastische chirugie meint schönheitsoperationen. es gibt durchaus einen medizinischen zusammenhang zwischen Indikation (z.B. total zertrümmerte Nase) und "Schönheitsoperationen", die in einem Zug mit der wiederherstellung der Nase gemacht werden. Kann jeder Privatpatient auf seiner Rechnung nachlesen - und wird von der Versicherung bezahlt!
Genauso wie auch eine Belüftungsstörung der Nase durch innere Septumdeviation (schiefe Nase - NICHT etwa eine zu große/sprite/runde/abgesenkte usw.), die bei äusserer deviation meistens der fall ist, bezahlt wird.
Findet die OP zeitlich getrennt zur wiederherstellungsOP bzw. zur med. Indikations-OP statt, zahlt die Kasse NICHT.
Daher schließt man auch Unfallversicherungen ab, in denen man eine max. Schadenssumme angeben kann, bis zu der die Unfallversicherung SchönheitsOPs bezahlt, z.b. 5000-10000 EUR (reicht für Nase, Ohren und Gesicht, wenn es nicht zuviel ist...)
Unabhängig davon hat man aber einen zivilrechtlichen Haftungsanspruch ggü. dem Unfallverursacher, z.B. bei einem Autocrash.
Dumm nur, wenn man selbst der Versursacher des Schadens ist.
Soweit
mfG
bei ihm schon, ja.Zitat:
Zitat von vsag
Bei unter 16-jährigen beginnt eine Grauzone.
Bei unter 14-jährigen ist es körperverletzung.
Man mutet dem u16-jährigen Kind nicht zu, selbst über seine körperliche Unversehrtheit (auch, wenn diese be.******en aussieht/ist) zu entscheiden.
Dem unter-14-jährigen Kind wird dies nicht zugesprochen, wenn nicht DEUTLICHE medizinische Gründe vorliegen*. Man stellt dieses Recht aber auch nicht auf die Eltern ab, um z.B. nicht zu ermöglichen, aus der hässlichen Ente eine Heidi Klum für den Laufsteg zu kreiren - moralisch-ethisch extrem verächtlich. Der Arzt würde sich strafbar machen, die Eltern eine Sorgfaltspflichtwidrigkeit begehen bzw. wegen Anstiftung dran sein.
Das alles gilt nicht bei Unfällen.
* deutliche medizinische Gründe = verhinderungen von psychiatrischen Entwicklungen, z.B. durch Mobbing oder Hänseleien in der Schule etc. usw.
Die sog. "Lippenspalte" wird, falls möglich, idR noch im Säuglingsalter korrigiert.