Folgende Seite bietet eine hervorragende Übersicht über geltendes Recht und Rechtssprechung:
Fitnessclub
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Fitnessclub
ch habe vollgendes problem entdeckt.
Und zwar: im vertrag des Fitnessstudios steht drinne , dass der Mitgliedsbeitrag auch dann bis Vertragsende zu zahlen ist , wenn das Mitglied also ich gehindert ist, die Leistungen des Fitnesstudios in Anspruch zu nehmen und der grund hierfür vom Mitlgied zu vertreten ist oder in seiner Person liegt. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollte eine Klausel dieses vertrages unwirksam sein, bleibt er im übrigen unberührt.
Also hab ich die arschkarte oder ?
vielleicht kann mir hier einer helfen,würde mich freuen :crybaby:
Boah, die Seite kann man ja gar nicht lesen, weiße Schrift auf knallrotem Hintergrund... da krieg' ich Augenkrebs!
Alter Beitrag, aber immer wieder Thema! Hier ein neuer Artikel zum aktuellen Stand der Rechtssprechung: https://www.fitnessletter.de/kuendig...tudio-vorlage/
Was passiert eigentlich wenn das Studio die Öffnungszeiten ändert? Konnte darüber nix finden...
wie so oft:
erstmal widersprechen. danach wird es halt interessant,w er wie weit gehen will. letztlich kannst du natürlich sagen, dass du somit nicht mehr wie in den tagesablauf integriert trainieren kannst.
aber hier wird eine halbe stunde schon schwierig und wenn dein trainingsprotokoll, soweit vorhanden zeigt, dass du immer nur von 1600 bis 1800 kommst, das studio aber halt nur noch bis 2130, anstatt bis 2200 offen hat, wird das ein drama.
also erstmal wiedersprechen und versuchen eine gütliche einigung zu erziehlen.