Zitat Zitat von seriuzz

geb erstmal eine schriftliche stellungnahme an die staatsanwaltschaft ab... wenns nich eingestellt werden sollte DANN anwalt
falsch! du weißt nicht, ob da irgendwas aufgezeichnet wurde, also wäre leugnen schonmal falsch. gar nichts sagen wäre richtig. wenn ne aufzeichnung nach einem "nö, war ich nicht" abgespult wird, sieht es negativ aus. ob eine aufzeichnung vorliegt, wird in der akte stehen, welche nur ein anwalt einsehen kann.

Außerdem: Wie denn Zeugen für ein Telefongespräch? Wenn das nirgends aufgenommen ist o.ä. dann wird das wohl niemand ernsthaft bezeugen. Als würden 10 Personen mit im Raum sitzen, sie hat den Lautsprecher an und du sprichst eine Morddrohung aus - genau.
nur weil dein verstand gerade bis "lok leipzig, ihr juden" reicht, heißt das noch lange nicht, dass das so möglich ist. zudem sehe, dass du gar nicht verstehst, was ein zeuge überhaupt ist. nur mal so zur info: um etwas zu bezeugen, braucht man keine beweise