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Archon tes Poseos
 Zitat von Gugy
3 Leute schlagen auf Freund ein (kamera müsste das auch gefilmt haben)
1. BBer XY sieht seinen Freund und rastet aus, schnappt sich einen der 3 und schlägt ihm 1x in die ****** damit er loslässt, der typ blutet überall.
(auch auf dem überwachungsband)
Gilt in diesem Falle Nothilfe?
Aufgepasst:
So pauschal unmöglich zu sagen. Das wird, ob anwaltlich oder im Prozess, zerlegt bis ins kleinste Detail. Paar Beispiele:
Wer hat wo gestanden, in welcher Entfernung?
Wie viele von den 3 Personen haben tatsächlich geschlagen? (Bei Personen, die bei so etwas noch NICHT geschlagen haben, wird davon ausgegangen, das sie s auch weiterhin nicht tun werden)
War jemand in unmittelbarem Begriff wieder zuzuschlagen?
Waren Anzeichen erkennbar (Schritt nach vorne, Ausholbewegung?)
Wie stand es um die Verhältnismässigkeit? War ein Faustschlag ins Gesicht wirklich das einzig mögliche Mittel, um den Schlagenden von einem weiteren Schalg abzuhalten?
In diesem Fall wird deinem Kollegen auch seine körperliche Überlegenheit zum Nachteil ausgelegt: Dadurch wäre er theoretisch in der Lage gewesen, den Schläger wegzureissen/ zu stossen/ festzuhalten uswusf
Alles schon gehabt.
TriStar
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