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Sportstudent/in
 Zitat von anndron
Im Strafrecht, bzw. PolG NRW wird es dem Polizeibeamten gestattet, im wege der Eilkompetenz auch ohne richterlichen Beschluss Bluttests anzuordnen, und zwar auch gegen die Einwilligung des Betroffenen!.
Ja aber doch nur, weil die kontrollierte Person eben das getan hat, von dem ich abrate: irgendetwas zugeben, sich auffällig verhalten und einem Schnelltest zustimmen. Dem Sachverhalt von oben habe ich ja nicht gundlegend widersprochen - nur hat das mit dem Thema nichts zu tun.
Wenn du meinst, du möchtest den Urintest verweigern, dann darf (und wird) der Polizist dich zwingen ein Bluttest zu machen,
Kein Bürger darf unter Generalverdacht gestellt werden. Zeigt er keine Auffälligkeiten, gibt er nichts zu und ein Schnelltest wird (zu recht) verweigert, darf der Polizist keinen Bluttest anordnen - Punkt
In deinem genannten Beispiel wurde
Junge, nicht ich habe das Beispiel gebracht, sondern bb-romeo und ist damit (wie auch du) am Thema vorbei.
Dass du dich weigerst den Urintest durchführen zu wollen bestärkt lediglich den Beamten in seiner Annahme und Vorhaben.
Der Polizist kann denken was er will - er braucht aber einen hinreichenden Verdacht. Und den bekommt er durch (wir alle kenen es bereits, nur du und romeo nicht):
durch eine Aussage, durch Auffälligkeiten bzw. durch einen Schnelltest. Deshalb wird er die Person auch beobachten (=Auffälligkeiten), befragen (=Aussage) und überreden (=Schnelltest).
Also:
Verwirre doch die anderen nicht mit diesem Mist. Fakt ist und bleibt: niemals im Internet klugscheizzern ohne Ahnung von der Materie zu haben.
In der Schule hieße das: Thema verfehlt - setzen, sechs!
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