Ist ja ein Ding... ich befürchte, dass dies keinen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, außer du hättest dich nur angemeldet um eben diese Übung zu machen, bzw. mit 2 oder 3 bestimmten Übungen deinen Rücken zu stärken. Da du dann ziemlich beschränkt in deinem Training wärst, würde dies einen enormen Nachteil als Studionutzer verschaffen -> Grund für außerordentliche Kündigung. Da du aber wohl auch die restliche Einrichtung nutzt und der Studioleiter dir einen Ersatz verschafft hat, wird dies echt schwer. Ich würde es in deinem Fall nicht darauf ankommen lassen. Dennoch würde ich wohl kündigen... kann ja nicht sein, dass im Freihantelbereich die Gewichte nicht den Boden berühren dürfen!