Was für ein Verhältnis hast du zu dem Typen? Bist du auf die Wohnung angewiesen?
Das sollte bei deiner Vorgehensweise erstmal beachtet werden. Scheint nen ziemlich geldgeiles Wixxer zu sein.
Sollte der Vertrag zwischen dir und dem "Wixxer" zustande gekommen sein, besteht in jedem Fall die Möglichkeit der Anfechtung. Anfechtungsgrund: arglistige Täuschung.
"Bei einer arglistiger Täuschung kann der Mietvertrag gemäß § 124 Abs. 1 BGB nur binnen einer Frist von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Entdeckung der Täuschung durch den Mieter angefochten werden."
Durch die Anfechtung wird das Mietverhältnis von Anfang an unwirksam und muss rückabgewickelt werden. Ich würde erstmal die komplette Kohle inkl. Zinsen zurückverlangen, ruhig betonen, dass man einem kommenden Rechtsstreit mit Gelassenheit entgegen sehe.








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