Zitat Zitat von Meister Popper Beitrag anzeigen
macht mandas nicht als erstes, zu schauen was im mietvertrag steht? wenn da steht, dass du 300 zahlst und nur mündlich es heißt, dass es gleich aufgeteilt ist, wird derjenige auch mit den schultern zucken und ätsch sagen. bzw. das hat er ja jetzt schon gesagt, indem er die regelung offenbart hat.

FALSCH ! Mündliche Vereinbarungen gelten. Es gibt in diesem Fall keine Formvorschriften.

hier ist aber auch die frage, wer mit wem den mietvertrag hat. also ob du einen anspruch gegen ihn hast. dreist ist er auf jeden fall. das er sein zimmer einer studentin ohne rabatt vermietet hat, daran kannst du zumindest nichts machen. er hätte es auch für 1000 euro vermieten können.

Das ist die Frage. Aus der bisherigen Situation bin ich noch nicht schlau geworden.
@Te: Wer ist dein Vermieter? Mit wem hast du einen Vertrag.


ich würde auch jetzt jeden monat weniger zahlen wollen. aber, wenn bspw. ihr drei alle im mietvertrag steht, dann ist jeder einzelne voll beim eigentümer in der kreide. bereitschaft, sich mit dir auszugleichen, ist bei ihm ja nicht vorhanden
Was für ein Verhältnis hast du zu dem Typen? Bist du auf die Wohnung angewiesen?
Das sollte bei deiner Vorgehensweise erstmal beachtet werden. Scheint nen ziemlich geldgeiles Wixxer zu sein.

Sollte der Vertrag zwischen dir und dem "Wixxer" zustande gekommen sein, besteht in jedem Fall die Möglichkeit der Anfechtung. Anfechtungsgrund: arglistige Täuschung.

"Bei einer arglistiger Täuschung kann der Mietvertrag gemäß § 124 Abs. 1 BGB nur binnen einer Frist von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Entdeckung der Täuschung durch den Mieter angefochten werden."

Durch die Anfechtung wird das Mietverhältnis von Anfang an unwirksam und muss rückabgewickelt werden. Ich würde erstmal die komplette Kohle inkl. Zinsen zurückverlangen, ruhig betonen, dass man einem kommenden Rechtsstreit mit Gelassenheit entgegen sehe.