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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Rechtschaff'nes Mädchen Avatar von *Schneewittchen*
    Registriert seit
    14.09.2007
    Ort
    Baumgartner Höhe
    Beiträge
    9.450
    Also bei uns gibts eine Entscheidung vom OGH, dass zu viel verlangte Mietzinse und Betriebskosten bereicherungsrechtlich zu behandeln sind und daher nach drei Jahren verjähren.
    It evokes such pain and significance
    What was once, is reduced to remembrance
    And the generations pass without recompense
    What pretension! Everlasting peace...

    Everything must cease

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von Engelbert1
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    Beiträge
    1.622
    Zitat Zitat von *Schneewittchen* Beitrag anzeigen
    Also bei uns gibts eine Entscheidung vom OGH, dass zu viel verlangte Mietzinse und Betriebskosten bereicherungsrechtlich zu behandeln sind und daher nach drei Jahren verjähren.
    Achja, ich wollte heute Abend eh Wirtschaftsprivatrecht lernen

    § 124 Abs.2 BGB:

    " Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung ........ "
    (LG Krefeld Az. 2 S 23/12).

    Ich setzte hier hier die arglistige Täuschung UND die Unkenntnis das TE voraus. Das ist Grundlage.
    AthletikVereins
    --RaWWalter--

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