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  1. #1
    75-kg-Experte/in
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    Verfassungsänderung Nahrungsergänzungen in BRD

    Hi!

    Habe gerade folgende E-Mail bekommen, meiner Ansicht nach passt Sie besser in BB Allgemein, statt in das Supp-Forum:

    -
    Hinterhältiger Frontalangriff gegen alle Nahrungsergänzungen in Deutschland

    Liebe Leserin,
    Lieber Leser,

    wenn der in dieser Sommerpause eingebrachte Gesetzentwurf Wirklichkeit werden sollte, dann werden rund 36 Millionen deutsche Verbraucher Nahrungsergänzungsmittel vorwiegend nur noch auf dem grauen Markt kaufen können.

    Im Schutz der parlamentarischen Sommerpause hat das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der immense Auswirkungen auf mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung haben wird. Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische Lebensmittel oder auch Vitaminzusätze in Getränken, Sportler-Nahrung, generell jedes Lebensmittel dem Vitamine zugefügt werden, einer bürokratischen Zulassung bedürfen. Ihnen als Konsumenten entstünden dadurch wieder zusätzliche Kosten und es droht eine nicht vorhersehbare Einschränkung der erhältlichen Nahrungsergänzungen in Deutschland.

    Mit diesem Vorgehen des BMELV wird nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ins Gegenteil verkehrt, sondern auch gegen das übergeordnete europäische Recht verstoßen.

    Was können Sie tun, um dies zu verhindern ?
    Falls Sie Ihren Wohnsitz oder einen Zweitwohnsitz in Deutschland haben, können Sie gegen Gesetzentwürfe Einspruch erheben. Bitte nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Sie haben nur mehr 3 Tage Zeit, denn die Einspruchsfrist gegen die Gesetzesänderung läuft bereits am 31. August 2010 aus. Wenn Sie als deutscher Bürger weiterhin uneingeschränkten Zugang zu Nahrungsergänzungsmittel haben möchten, HANDELN SIE JETZT.

    Je mehr Menschen gegen den falsch verstandenen Verbraucherschutz protestieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird.

    Sagen Sie "Nein"zur Bevormundung der Politiker.
    Sagen auch Sie Nein, wie es zum Beispiel die European Federation of Naturopathy e.V. oder der Heilpraktikerverband Rheinland tut.

    Wehren auch Sie sich
    - gegen ein Gesetz, das die Auswahl an Nahrungergänzungen stark einschränkt
    - gegen eine Bevormundung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes
    - gegen einen deutschen Alleingang unter Missachtung europäischen Rechts

    Es ist ganz einfach, gegen den Gesetzentwurf Einspruch zu erheben !
    Klicken Sie auf diesen Link http://umfragen-efn.mrtwix.de/ und Sie gelangen direkt zum Formular der EFN-European Federation for Naturopathy e.V. Füllen Sie im Formular die rechts neben den gelb hinterlegten Zeilen stehenden Felder aus und klicken Sie auf "Abschicken". Die European Federation for Naturopathy EFN e.V., leitet das Protestschreiben direkt an das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) weiter.

    Im Namen von VitaminExpress und der European Federation for Naturopathy e.V. bedanke ich mich für Ihre Mithilfe.

    HANDELN SIE JETZT, bevor es zu spät ist. Die Einspruchsfrist läuft bereits in 3 Tagen am 31. August 2010 ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Franz Huber
    VitaminExpress LLC

    PS: Falls Sie keinen Wohnsitz oder Zweitwohnsitz in Deutschland haben, können Sie leider nicht Einspruch erheben. Da wir nur die eMail Adresse unserer Abonnenten kennen, mussten wir dieses eMail an alle aussenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
    -

    Mir sind sonst keine infos dazu bekannt, jedoch vertraue ich dem Shop und habe den Antrag auch abgesendet. V ielleicht wurde die Mail ja auch schon hier gepostet und ich habe sie nicht gesehen? Was haltet ihr davon? Wollt ihr den Antrag unterstützen?

  2. #2
    Flex Leser
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    Erledigt!

  3. #3
    Eisenbeißer/in Avatar von body02
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    746
    Ich auch!

    Danke für den link.

    Gute aktion! hoffentlich bringts was.

  4. #4
    Eisenbeißer/in Avatar von Nitro-Nori
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    984
    Mit dem Änderungsgesetz
    bleibt unverändert die Möglichkeit,
    auch für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische
    Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel,
    sich auf den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs.
    3 S. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz LFGB zu berufen. Danach
    sind von der Zusatzstoffgleichstellung ausgenommen
    solche Stoffe, die natürlicher Herkunft
    oder den natürlichen Stoffen chemisch
    gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung
    überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs-
    oder Geschmackswertes oder als Genussmittel
    verwendet werden. Sind diese Voraussetzungen
    für den konkreten Stoff erfüllt,
    scheidet eine Gleichstellung mit den Zusatzstoffen
    aus, so dass keine Zulassungspflicht vorliegt.
    Some call it an obsession. I call it a lifestyle.

  5. #5
    Gesperrt
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    "Verfassungsänderung" ???

  6. #6
    Gesperrt
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    Welche Verfassung?

  7. #7
    BB-Schwergewicht Avatar von rebelwithacause
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    deutschland hat keine verfassung.

  8. #8
    60-kg-Experte/in
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    Wayne juckt's, ob irgendwelche dubiosen Wohnzimmerhändler-/abfüller nun ihre Supps und Pillen nicht mehr loswerden? Die waren eh immer schon gesundheitlich bedenklich, diese Einzelkaufleute, 1-Euro-GmbHs-ohne-Haftungsmasse & Co. Wer weiß schon, was man da kriegt, trotz schicker Webseite oder bunten Aufklebern auf Pillenblistern und Dosen. Finde ich prima, wenn sich da mal der Graumarkt lichtet, und es besser kontrolliert wird, bzw. erstmal ne Genehmigung für beantragt werden muss. Und dieses blalba, als würden nun alle Supphersteller pleite machen - lachhaft.

    Mir geht meine Gesundheit weit vor den Profiten der Billig-Detlefs.

    Geil auch, wie hier gleich Leute irgendwelche reisserischen Petitionen von dubiosen Lobbyisten mit schlechtem englischem Namen unterzeichnen wollen: European Federation for Naturopathy e.V. - hallo?

  9. #9
    Eisenbeißer/in Avatar von body02
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    Was man auch nicht vergessen darf, es werden nicht nur nettopreise, auf grund der aufwendigen zulassung, steigen.
    gelten supps nicht mehr als nahrungsmittel werden darauf auch noch 19% mwst. fällig, statt wie bisher 7%! (das wird wohl auch der hauptgrund sein )
    außerdem wird die einfuhr von supps aus usa oder anderen ländern wohl komplett vom zoll ausgesiebt, da sich die meisten hersteller (gerade für die guten supps aus usa ) wahrscheinlich nicht dieser zulassung unterziehen bzw. nicht nötig haben.

  10. #10
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    Wer braucht schon Supps

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