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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Vorwurf von Fitnessstudio Anabolika!!!!

    Ich habe einen Brief von meinem jetztigen Fitnessstudio bekommen indem behauptet wird das ich Anabolika einnehmnen würde. Der Betreiber der Studios ist zu mir in die Arbeit gekommen und hat mich und meinen Kollegen beschuldigt in seinem Studio solche einzunehmen. Da ich und mein Kollege ihm jegliche Untersuchungen angeboten haben usw. da wir 100% nichts mit solchen Stoffen zu tun haben, hat er von der Kündigung abgesehen und hofft auf keine Vorfälle ist aber trotzdem nicht auf unserer Seite.

    Da ich dies äußerst unverschämt finde und glaube das er nur gekommen ist weil er gewissensbisse hatte ob er wirklich das richtige tut und uns die Mitgliedschaft deshalb wieder gegeben hat. Trotz dessen gab es einen riesen ärger als meine eltern den Brief gelesen hatten und auch so finde ich dies echt krass von ihm solche behauptungen zu unternehmen ohne beweise zu haben.

    Nun wollte ich fragen was man dagegen tun kann...

  2. #2
    Sportbild Leser/in
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    lol

    Er ist zu dir auf die Arbeit gekommen? Will er unbedingt deinen Ruf schädigen?

    Gib ma den Name von der Mukkibude bzw. Onlinepräsenz.

  3. #3
    Eisenbeißer/in
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    der komtm auf die Arbeit weil du anabolika nimmst(auch wenns nicht stimmt)wie lächerlich ist das denn bitte?Kündigung ok,wenn das so eine fitness bude ist oder einafch wenn er nur natural thleten haben will,aber gleich zur arbeit gehen

  4. #4
    Gesperrt
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    745
    Fake.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    23
    Der Betreiber eines Fitnessstudios hat m. E. auch eine Art Fürsorgepflicht dir und den anderen Mitgliedern gegenüber; zudem geht es bei ihm auch um seinen Ruf. Daher kann ich eine derartige Reaktion von Seiten des Betreibers schon nachvollziehen. Wie alt bist du denn?


    Bsp: Auszug aus den AGB von McFit

    "7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände
    Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
    Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist McFit berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 220,- geltend zu machen. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag."

  6. #6
    Sippin' on Some Syrup Avatar von Sived
    Registriert seit
    15.11.2006
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    11.460
    Ich würde den Betreiber wegen Rufschädigung anzeigen
    Everybody is brave 'till they get punched in the mouth.

  7. #7
    Sportstudent/in
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    10.12.2010
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    1.170
    Zitat Zitat von XS1CHT:)
    Fake.
    yes.
    Ich frag mich warum er sowas fakt^^ mal ganz ehrlich "oder andere Leistungsfördernde Mittel"

    mfg

  8. #8
    Gesperrt
    Registriert seit
    06.07.2006
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    2.744
    ich bin empört

  9. #9
    75-kg-Experte/in
    Registriert seit
    04.12.2003
    Beiträge
    252
    "...momentan wird der Fall nicht zu Anzeige GEBRAUCHT."

    Deutsche Sprache, schwere Sprache. In was für nem Studio trainierst du denn? haha

    Ich glaub das nicht. Wieso soll der denn auf deine Arbeit kommen? Mein Fitnessstudiobetreiber weiß nicht mal wo ich arbeite und sowas macht doch jeder per Post.

    FAKE!!!!

  10. #10
    Flex Leser Avatar von Mr.Sonnenstrand
    Registriert seit
    26.11.2001
    Beiträge
    4.698
    Strafrechtlich kann das Schreiben den Straftatbestand "der üblen Nachrede"
    erfüllen. Wenn der Besitzer darüberhinaus irgendwas anzeigen würde (bei Staatsanwaltschaft oder Polizei), muß er auch "Butter bei die Fische geben" und darlegen, wieso er dies behaupten kann (Zeugen,....etc.) Dann könnte es
    den Straftatbestand "der falschen Verdächtigung" erfüllen...

    "wenn"

    die Angaben nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen.

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