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  1. #11
    Keine Arme - Keine Kekse Avatar von Doppelbock
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    @ boete

    kann es sein, dass du Vormundschaft mit Entmündigung verwechselst?

  2. #12
    Sportstudent/in Avatar von boete
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    Zitat Zitat von Doppelbock
    @ boete

    kann es sein, dass du Vormundschaft mit Entmündigung verwechselst?
    Du laesst dich o. wirst Entmuendigt, dadurch erhaelst du o. waehlst deinen Vormund. Was sehe ich falsch?

  3. #13
    BB-Schwergewicht
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    Wikipedia:

    Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen.

    Bei der Entmündigung handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält.

    Eine Bankvollmacht ist eine Vollmacht, die Bankkunden an Personen ihres Vertrauens erteilen können, damit diese Bankgeschäfte im Namen des Kunden vornehmen.

  4. #14
    V8 Avatar von Syntax
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    Zitat Zitat von boete
    Salue Zaehne


    Da hier nur Top Verdiener, Manager, Rechtsanwaelte usw. daheim sind, eine kleine Frage.

    1 Vater hat 5 Kinder. Vater ist +80, kann zwar sein Wasser nicht mehr halten ist aber sonst Gesundheitlich i.o., Kinder alle ueber 40 Jahre alt.

    1 Kind davon hat die Bankvollmacht, das wurde fuer gueltig erklae....
    Ich sehe deine Tastatur hat keine Umlaute! Ich kombiniere: du sitzt da in Spanien in deiner Finka und hast Angst das deine Geschwister in Deutschland dein Erbe klauen. Schäm dich!
    ♥♥♥♥♥♥

  5. #15
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    frag mal sicherheitshalber auf jurathek.de...

  6. #16
    Eisenbeißer/in Avatar von rassekater
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    Zitat Zitat von boete
    Salue Zaehne


    Da hier nur Top Verdiener, Manager, Rechtsanwaelte usw. daheim sind, eine kleine Frage.

    1 Vater hat 5 Kinder. Vater ist +80, kann zwar sein Wasser nicht mehr halten ist aber sonst Gesundheitlich i.o., Kinder alle ueber 40 Jahre alt.

    1 Kind davon hat die Bankvollmacht, das wurde fuer gueltig erklaert.

    Nun behauptet aber diese eine Kind auch der Vormund zu sein, kein anderes der 4 Kinder hat aber je etwas unterschrieben noch irgend ein schreiben von einem Amt erhalten.

    Finde leider den Artikel im Netz nicht.

    Wenn der Vater geistig fit ist und nicht entmündigt wurde hat er auch keinen Vormund.

  7. #17
    Sportstudent/in Avatar von boete
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    Zitat Zitat von Syntax
    Ich sehe deine Tastatur hat keine Umlaute! Ich kombiniere: du sitzt da in Spanien in deiner Finka und hast Angst das deine Geschwister in Deutschland dein Erbe klauen. Schäm dich!
    Genau und wenn ich aus dem Fenster schaue sehe ich meinen Pool der gerade von Fr. Katzenberger in einem Latexkostuem geschrubbt wird!

  8. #18
    Sportstudent/in Avatar von macmeier
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    Es gibt in Deutschland seit 1992 keine Vormundschaft für Volljährige mehr. Es gibt nur noch die rechtliche Betreuung. Und dies kann nur durch ein Gericht auf Antrag verfügt werden.

  9. #19
    Sportstudent/in Avatar von boete
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    Zitat Zitat von macmeier
    Es gibt in Deutschland seit 1992 keine Vormundschaft für Volljährige mehr. Es gibt nur noch die rechtliche Betreuung. Und dies kann nur durch ein Gericht auf Antrag verfügt werden.
    hat sich erledigt

    Lt. Auskunft Bezirkshauptmannschaft Bregenz, "ohne das Einverstaendis aller Kinder, kann keines dieser Kinder das Kommando uebernehmen"

    Danke euch!

  10. #20
    Sportstudent/in Avatar von macmeier
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    Zitat Zitat von boete
    hat sich erledigt

    Lt. Auskunft Bezirkshauptmannschaft Bregenz...
    Vielleicht solltest du nächstes Mal schreiben, dass du eine solche Auskunft für Österreich brauchst !

    Naja, Hauptsache, es hat sich geklärt !

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