Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    BB-Schwergewicht Avatar von BigPascal
    Registriert seit
    01.08.2005
    Beiträge
    6.210

    Kündigung unwirksam, rechtens?

    Hallo,

    nehmen wir mal an ich bin Mitglied in einem Fitnessstudio.
    Ich erkranke und mein Allgemeinmediziner Hausarzt erklärt mich per Attest für Sportunfähig. Ich kündige mit Attest und das Fitnessstudio akzeptiert die Kündigung und erklärt sich bereit,
    den im voraus bezahlten Mitgliedsbeitrag mit zurückzuzahlen.
    Nun würde aber kein Geld an mich zurückgezahlt werden,
    sondern auf Nachfrage nur ein Schreiben kommen, wo die Kündigung ihrerseits als Fehler deklariert wird und das wäre aber ca. 5 Monate später, nachdem die Kündigung akzeptiert worden wäre.
    Der Arztattest enthalte nicht die genaue Erkrankung und man würde mir nur ein Time-Stop des Vertrages anbieten bzw. tolle Rehaprogramme.
    Müsste ich dies akzeptieren?

    Gruß
    BigP

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.11.2011
    Beiträge
    25
    Nicht einmal dein Arbeitgeber hat ein Recht zu erfahren, woran genau du erkrankt bist. Es sollte mich wundern, wenn das im Geschäftsverkehr anders ist. Aber wie immer gilt: zwei Anwälte, drei Meinungen.

    Wurde die (fehlerhafte) Kündigung schriftlich bestätigt? Wenn ja, dann würde ich darauf pochen. Schließlich hat ein Unternehmen Sorgfaltpflichten zu erfüllen. Daher könnte ich mir vorstellen, dass eine angenommene Kündigung gültig ist.

    Da ich selbst aber kein Anwalt bin, lautet meine Empfehlung: Geh mal lieber zu einem Advokaten.

  3. #3
    Flex Leser Avatar von Steffen L.
    Registriert seit
    28.11.2007
    Beiträge
    4.469
    wenn das studio die kündigung schriftlich bestätigt hat, sollte da eigentlich kein problem mehr sein.

    ein gefälligkeits attest, wo einfach nur drauf steht "xyz ist sportuntauglich" reicht nicht mehr, um fitnessstudio mitgliedschaften zu beenden.

    die genaue diagnose muss gar nicht drauf stehen, geht den studiobesitzer auch nichts an, aber etwas detailierter, woraus hervor geht, was los ist, muss schon drauf.

    das problem ist, dass die ärzte idR gefälligkeits atteste ausstellen, womit sie sich eigentlich selbst auf dünnem eis bewegen.

    wenn zum beispiel draufsteht: herr xyz ist an einer hautkrankheit mit temporären schüben erkrankt, die es ihm aufgrund der ansteckungsgefahr nicht ermöglichen regelmßig am training teilzunehmen. in der symptomfreien zeit ist das krankheitsbild nicht zu erkennen, ist das was anderes.

    soweit meine infos.
    ...hat das System verstanden.

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