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  1. #1
    Eisenbeißer/in
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    Studiochef will mir Kreuzheben verbieten

    Hallo Leute bin jetzt mein gut zweites Jahr in meinem Fitnessstudio angemeldet. Habe seitdem nahezu durchgehend Kreuzheben gemacht. Nach einem vor kurzem erfolgten Umbau bekommen wir nun endlich auch ein Half-rack mit Ablageschienen. Heute habe ic wie üblich KH gemacht. Dabei hat mich auch der Chef gesehen und mir gesagt, dass es mit dem Kreuzheben wie ich es mache (reguläre Variante mit Gewicht auf dem Boden absetzen nach jeder WD) vorbei sei, da ja das neue Rack käme und ich von den "Sicherheitsschienen" des HalfRack aus heben könnte, bzw. dort das Gewicht absetzen kann. Daraufhin meinte ich freundlich das ich aber den gesamten Bewegungsumfang nutzen möchte worraufhin er meinte das sei aber nicht mehr möglich. Ist das ein außerordentlicher Kündigungsgrund, wenn in der Hausoirdnung bei Vetragsabschluss nix davon stand das man kein KH ausüben darf und mir die Übung sogar von einem Trainer gezeogt wurde? Bezahlt habe ich für 18 mon. im voraus. Reguläres Vetragsende wäre der 1.06! kann ich voher kündigen und mir den Rest auzahlen lassen?

  2. #2
    Men`s Health Abonnent Avatar von AlpaGino
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    Ich würde es einfach machen !?

  3. #3
    Discopumper/in Avatar von Fearmaster
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    Sag ihm du machst kein KH du hebst nur das Gewicht vom Boden auf aber kriegst es nicht abgelegt und nach dem 10 Versuch machste du immer ne Pause und versuchst es nochmal

  4. #4
    Captain Leeroy Sansibar
    Gast
    Zitat Zitat von Fearmaster
    Sag ihm du machst kein KH du hebst nur das Gewicht vom Boden auf aber kriegst es nicht abgelegt und nach dem 10 Versuch machste du immer ne Pause und versuchst es nochmal
    Besser kann man das nicht lösen
    Perfekte Ausrede

    Oder du scheizzt auf den Studiochef mit der Begründung, dass er ein ***** ist

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Was ist das für ein Depp?

    Gut, er hat das Hausrecht und kann dir im Prinzip schon vorschreiben, wie du dich in seinen Räumen zu verhalten hast.
    Aaaaber: lass dir das doch schriftlich geben, dass er dir verbietet, Kreuzheben zu machen. Danach kannst du immer noch kündigen.

  6. #6
    Eisenbeißer/in Avatar von steppo25
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    Vielleicht findet sich auch eine (genügend tragfähige) Kiste bzw. ein Tisch, für erhöhten Stand. zwischen den besagten Holmen.
    Oder halt ohne das Rack, aber mit Matten zur Schonung des Bodens unter dem Studioteppich - ömmh: Geht es nicht letztendlich genau DARUM?

  7. #7
    Sportstudent/in Avatar von Myrdak
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    ich hab auch meinem studio zwei bodenschutzmatten "gespendet" für das kreuzheben ... hat sich zwar keiner beschwert ... aber so muß ich einfach weniger aufpassen.
    vielleicht ist das ja ne alternative ... und ja, ich weiss ... die dinger kosten geld

  8. #8
    Neuer Benutzer
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    Ist ja ein Ding... ich befürchte, dass dies keinen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, außer du hättest dich nur angemeldet um eben diese Übung zu machen, bzw. mit 2 oder 3 bestimmten Übungen deinen Rücken zu stärken. Da du dann ziemlich beschränkt in deinem Training wärst, würde dies einen enormen Nachteil als Studionutzer verschaffen -> Grund für außerordentliche Kündigung. Da du aber wohl auch die restliche Einrichtung nutzt und der Studioleiter dir einen Ersatz verschafft hat, wird dies echt schwer. Ich würde es in deinem Fall nicht darauf ankommen lassen. Dennoch würde ich wohl kündigen... kann ja nicht sein, dass im Freihantelbereich die Gewichte nicht den Boden berühren dürfen!

  9. #9
    Men`s Health Abonnent Avatar von Bowa
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    Einfach weitermachen und nen Rausschmiss provozieren!

  10. #10
    BBszene Kenner Avatar von Mark83
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    wenn du das 2 Jahre machen durftest und nichts davon in der Hausordnung stand dann zählt da imo das Gewohnheitsrecht. Er kann dir das nicht verbieten ohne dass der Vertrag ungültig wird.

    Sag ihm einfach deutlich, dass du entweder hebst oder dein Geld zurück willst

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