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Eisenbeißer/in
Die aktuelle Rechtssprechung berechtigt NICHT zur Kündigung per attest.
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Musterbrief
Liebe....!
Wir haben Dein Attest erhalten.
Solch ein Attest berechtigt Dich allerdings nicht zur Auflösung Deines Vertrages.
Hier die aktuellen Rechtssprechungen dazu: Vgl. nur LG Frankenthal 2 S 450/03; LG Hildesheim 1 S 68/04; LG Dessau 1 S 113/05; Beschluss LG Meiningen 4 S 236/06; AG Bielefeld 41 C 1234/04; AG Büdingen 2 C 639/02; AG Coesfeld 11 C 408/04; AG Geldern 14 C 497/05; AG Grünstadt 1 C 166/03 .
Eine außerordentliche Kündigung von Fitnessverträgen ist nur dann zulässig, wenn das Mitglied so schwer erkrankt ist, dass es lebenslang überhaupt keine Leistungen des Fitnessclubs mehr in Anspruch nehmen kann.
Ein Attest muss konkret aufzeigen, wie lange der Genesungszeitraum andauert.
In diesem Fall kannst Du Deine Mitgliedschaft für den Genesungszeitraum stilllegen.
Die Ruhezeit hängt sich an die Laufzeit an.
Bitte sende uns ein gültiges Attest, damit wir Dich für den Genesungszeitraum still legen können.
Wir behalten uns vor Dein Attest an die Kassenärztliche Vereinigung zwekcs prüfung weiterzuleiten.
Mit sportlichen Grüßen
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Zitat von 25D04
für eine außerordentliche Kündigung muss eine Sportuntauglichkeit auf Dauer attestiert werden, aber "unbestimmte Zeit"?
Vorsicht bei der Bezeichnung "Sportuntauglichkeit", hatte ich in meinen AGBs so drinn stehen. Hab dann in nem Attest genau das drinn stehen gehabt und mußte das Mitglied raus lassen, obwohl ich genau weiß das es noch trainieren könnte.
In nem guten Fitnesstudio macht man ja nicht nur Sport sondern auch Gesundheitstraining! Also hab ich den Wortlaut "Sportuntauglichkeit" gleich aus meinem AGBs gestrichen.
Danach ist man halt immer schlauer.
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Flex Leser
steht doch nichts neues drin
...hat das System verstanden.
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Vielleicht lieber mal überlegen !
Einige Betreiber sollten vielleicht lieber mal überlegen, warum 20 % der Kunden fühzeitig auf diese Art kündigen wollen. Da wäre die Zeit besser aufgenhoben, als Gerichtsurteile zu googeln. Wer darauf angewiesen ist, diese faulen Tomaten mit aller Kraft zu halten, sollte eher über Geschäftsaufgabe nachdenken oder bei der Auswahl der Kunden eher die solventen und seriösen aussuchen. Am allerbesten die Zeit darauf verwenden, langjährige Mitglieder zu pflegen und nicht mit immer neuen "Sonderangeboten" auf Neukundenfang gehen, die dann weniger bezahlen als die altgedienten.
Wenn ihr jeden 15 jährigen Disco Pumper Hansel und das ganze andere Grobzeug aufnehmt, ist das halt die logische Konsequenz.
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Zitat von Peters Gym
Einige Betreiber sollten vielleicht lieber mal überlegen, warum 20 % der Kunden fühzeitig auf diese Art kündigen wollen. Da wäre die Zeit besser aufgenhoben, als Gerichtsurteile zu googeln. Wer darauf angewiesen ist, diese faulen Tomaten mit aller Kraft zu halten, sollte eher über Geschäftsaufgabe nachdenken oder bei der Auswahl der Kunden eher die solventen und seriösen aussuchen. Am allerbesten die Zeit darauf verwenden, langjährige Mitglieder zu pflegen und nicht mit immer neuen "Sonderangeboten" auf Neukundenfang gehen, die dann weniger bezahlen als die altgedienten.
Wenn ihr jeden 15 jährigen Disco Pumper Hansel und das ganze andere Grobzeug aufnehmt, ist das halt die logische Konsequenz.
Kann Dir nur zustimmen, wenn man aber, wie viele Betreiber, nur aggressive Verkaufschulung betreibt um einem potentiellen Kunden zur Unterschrift zu bewegen muss man sich nicht wundern wenn diese Entscheidung nicht langfristig getragen wird.
Die "faulen Tomaten" kann man meist schon beim Vertragsschluß erkennen, wenn man denn will.
Beispiele aus dem Arbeitsrecht zeigen daß es regelmässig sehr schwer ist eine ärztliche Bescheinigung wirksam anzugehen und ernsthafte Konsequenzen für den ausstellenden Arzt sind mir gar nicht bekannt.
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