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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Kündigung per Attest

    Hallo liebe Community,
    mich würde mal interessieren wie ihr mit Personen umgeht, die mit einem Attest kündigen. Noch bis vor etwa einem Jahr habe ich nie ein eingereichtes Attest in Frage gestellt, selbst wenn es von jungen, fitten Menschen eingereicht wurde. Dies sprach sich wohl herum, weshalb es zur folgenden Situation kam: Etwa 20% aller Mitglieder, die nicht mit dem vertraglichen Kündigungsdatum einverstanden waren, reichten plötzlich ein Attest ein! Einer von denen war sogar so dreist, dass er mir ins Gesicht sagte "Wenn ich nicht rauskomme, besorg ich mir eben ein Attest". Seit dem Tag an bekommt grundsätzlich jeder der per Attest kündigt ein Schreiben, welches ihn dazu auffordert zu einem im Studio ausgehängten Vertrauensarzt zu gehen. In vielen Fällen funktioniert dies und die Leute akzeptieren das vertragliche Kündigungsdatum, bei Leuten die dann mit einem Anwalt daher kommen akzeptiere ich das Attest.
    Wie handhabt ihr das? Geht es euch nicht auch auf den Sack, dass ein Vertrag seitens der Studioleitung immer zu 100% eingehalten werden muss und viele Kunden aber meinen, dass der Vertrag ihrerseits nicht ernst genommen werden muss? Vielen Dank für eure Antworten!

  2. #2
    Eisenbeißer/in
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    Hallo,
    kommt darauf an wie mir das Mitglied kommt.
    Wenn es hart auf hart kommt gebe ich die Person an Inkasso Becker weiter, die amchen kurzen Prozess. Man bekommt zwar gerade mal einen Bruchteil, aber den sicher!

    Die normalen mach ich mit ner anderen Agentur.

    Gruß

  3. #3
    Discopumper/in
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    Bin kein Anwalt aber nach meinen Kentnissstand is es so:

    damit du das Attest anerkennen mußt, muß die genaue Erkrankung drinn stehen und es muß eine dauerhafte Erkrankung sein.

    Wenn ich denke das das Mitglied einfach aus dem Vertrag raus will und deshalb ein Attest bringt lehne ich die auserordentliche Kündigung zuerst mal ab und biete Ihm eine Ruhepause an. Der vertrag läuft dann nach der Pause wieder weiter.

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Daran scheiden sich allerdings die Geister. Häufig hört man, dass die Erkrankung eben nicht drin stehen muss, da es die Persönlichkeitsrechte des Kunden einschränke?!
    Für welchen Zeitraum steht bei euch der Begriff "auf unbestimmte Zeit". Du hast Recht IronTom, für eine außerordentliche Kündigung muss eine Sportuntauglichkeit auf Dauer attestiert werden, aber "unbestimmte Zeit"?

  5. #5
    Discopumper/in
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    Es gibt ein Urteil zu dem Thema:

    http://www.curado.de/Attest-Fitnessvertrag-20611/

  6. #6
    Flex Leser Avatar von Steffen L.
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    in dem urteil geht es um einen rheumakranken. das stand auch im attest drin.

    bei den meisten "gefälligkeits"attests steht nur "ist auf unbestimmte zeit sportuntauglich"

    das reicht leider nicht.

    die erkrankung muss nicht im atest stehen, schon klar. und es geht den studiobesitzer nichts an. aber wenn dann irgendwann als letzte instanz vor gericht raus kommt, dass das mitglied sich den rücken verhoben hat und deswegen "auf unbestimmte zeit" kein sport machen konnte, wird die rechtssprechung etwas anders aussehen.....
    ...hat das System verstanden.

  7. #7
    Sportbild Leser/in
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    auf dem attest steht nie welche krankheit die person jetzt hat.

    du kannst es auf einen prozess hinaus laufen lassen, bei der der arzt von seiner schweigepflicht entbunden werden kann.

    ich würde es einfach auf einen prozess anlegen lassen.

  8. #8
    Discopumper/in
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    Für die übliche Standartverarsche die von den Kunden kommt empfehle ich:

    "Handbuch für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber" von Hans A. Geilser

    Da sind einige Beispiele, Schriftsätze, Antwortschreiben und Urteile aufgeführt um sich viel Zeit und Ärger zu ersparen.

    Nein ich bekomme nichts für den Tipp.

  9. #9
    Discopumper/in
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    die wenigsten Krankheiten verhindern Sport komplett.
    Bei den meisten ist abgestimmte und ausgewogene körperliche Betätigung sogar der Heilung förderlich.

    D.h. wenn man entsprechende fachliche Betreuung hat sollte man in den meisten Fällen vor Gericht damit durchkommen. Sollte die Krankheit nur kurfristig einschränken gibt es noch die Pause für zB 1 Jahr und dann Fortsetzung des Vertrages.

  10. #10
    Neuer Benutzer
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    Das seh ich ja genauso. Ich habe letztens ein Attest eingereicht bekommen, auf dem stand, dass die Kundin an Hypertonie leidet, also Bluthochdruck (die Frau ist stark übergewichtig). Hier sollte auf gar keinen Fall gefördert werden, dass sie mit ihrem A**** zu Hause bleibt und weiterhin Chips in sich reinschaufelt. Von daher habe ich sie auch nicht aus dem Vertrag raus gelassen. Aber... auch wenn die Heilung der meisten Krankheiten mit richtiger Bewegung ermöglicht wird, so stellt es doch in einigen Fällen einen Nachteil für den Kunden dar d.h. der Kunde kann nicht mehr die gesamte Sporteinrichtung nutzen, was einen massiven Nachteil darstellt weswegen ein Sonderkündigungsrecht besteht (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege). Pause ist klar, nur wenn der Kunde auf Dauer keinen Sport mehr machen darf, ist man machtlos. Ich habe mir jetzt das Buch von Geilser bestellt, mal schauen was der so schreibt (Danke für den Tipp Na Maste!)

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