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Opti-Men hängt beim österr. Zoll, Anzeige
Hi Leute,
ich habe mir von bodybuilding.com eine packung Opti-Men gekauft (da es immer noch 20 euro billiger war als bei einem österreichischen anbieter).
jetzt habe ich heute eine benachrichtigung vom Zoll bekommen, dass
- dieses Produkt gegen den Artenschutz verstößt (weil irgendein Pflanzenextrakt drinnen ist)
- gegen das Arzneimittelgesetz verstößt (weil wieder irgendwas drinnen ist)
jetzt wundere ich mich warum ich dieses produkt dann ganz normal im geschäft kaufen kann.
und hat schonmal jemand Erfahrung damit gemacht wie teuer so ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist? weil wenn ich nicht in 20 Tagen eine Ausnahmebescheinigung vorzeige wird das zur anzeige gebracht.
Werde auf jeden Fall mal morgen zum Zollamt schauen ob ich die Anzeige irgendwie umgehen kann.
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Supp. Moderator
tja in manchen fällen lohnt es sich hier VORHER mal anzufragen und/oder die suchfunktion zu bemühen, dann hättest du dir alles ersparen können!
kann von einer verwarnung über 75€ geldstrafe bis hin zur anzeige mit gerichtsverfahren usw kommen, je nach dem wie die jungs drauf sind.
bei einem erstverstoss wirds max 75€ strafe wegen verstoss gegen das
arzneimittelgesetzt geben. ich bin damals bei dem versuch DMAA aus den usa
über ebay zu beziehen mit ner verwarnung davon gekommen.
die einfuhr ist für PRIVATPERSONEN untersagt. händler machen so etwas oft
über umwege.
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Ich hab ja gar nicht daran gedacht, dass damit irgendwas sein könnte, deswegen hab ich mich nicht erkundigt.
Ich hab mir gedacht wenn ichs bei uns im Geschäft kaufen kann, kann ja nix damit sein. Aber falsch gedacht!
Naja wenn ich weiß was daraus wird schreib ichs rein, vielleicht liests ja wer und ihm bleibts erspart
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War heute beim Zollamt:
Für den Verstoß gegen den Artenschutz bekomme ich beim ersten Mal und da es nicht vorsetzlich war wsh. nur eine Verwarnung.
Für den Verstoß gegen das Arzneimitteleinfuhrgesetz bekomme ich, auch weil es das erste Mal ist, eine Strafe von 45 €.
Ist aber auch nicht sicher, dass es wirklich so ist. Die vom Zollamt sind ja dann nicht für die Strafen zuständig.
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Supp. Moderator
ich weiss auch nicht wie oft ich hier schon geschrieben habe, das man wirklich niemals NEMs aus den USA beziehen sollte!
es lohnt sich in keiner beziehung!
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Sportstudent/in
Zitat von iPrinz
War heute beim Zollamt:
Für den Verstoß gegen den Artenschutz bekomme ich beim ersten Mal und da es nicht vorsetzlich war wsh. nur eine Verwarnung.
Für den Verstoß gegen das Arzneimitteleinfuhrgesetz bekomme ich, auch weil es das erste Mal ist, eine Strafe von 45 €.
Ist aber auch nicht sicher, dass es wirklich so ist. Die vom Zollamt sind ja dann nicht für die Strafen zuständig.
wäre vielleicht mal interessant was da genau der Grund war..
welches verstieß gegen das AMG, welches steht unter Artenschutz?
Wer im Zusammenhang mit BB von Gesundheit spricht, ist für mich sowieso nicht ganz dicht! Gesund ist was anderes.
studio_ch (Philosoph)
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Es ist ein Extrakt aus der Pygeum Africanum in Spuren enthalten, und diese Pflanze ist geschützt.
Arzneipflichtige Wirkstoff ist alpha-liponsäure.
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Von den meisten Produkten gibt es eine US und Europa Version.Wenn ein US Produkt eine Zutat drinn hat,die in der EU oder einem Mitgliedstaat nicht drin sein darf,verstößt man schon gegen irgendein Gesetz.
Das Carnivor von Musclemeds darf bei uns in Österreich seit neuestens nicht mehr im Verkaufraum im Regal stehen.Offiziell verkaufen ist OK,aber nicht frei sichtlich für den Kunden.
Irgendein Vitamin wurde vom Marktamt als etwas zu hoch dosiert deklariert und deshalb muss das Produkt aus dem Regal verschwinden.
Die sind d ganz streng!
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!
Mit ein bisschen Grundverständnis sollte man das auch so wissen, Herr Lehrer!
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Supp. Moderator
Zitat von Rennschnecke
!
Mit ein bisschen Grundverständnis sollte man das auch so wissen, Herr Lehrer!
lass die jungs doch spielen
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