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  1. #1
    Discopumper/in Avatar von Humachinery
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    Getränke selber mitbringen ins Studio

    Hallo Leute,
    hier sind ja auch einige Trainer bzw. Betreiber unterwegs habe ich mitbekommen. Meine Frage wie macht ihr das in eurem Studio?
    Der Inhaber ist gestern auf mich zu gekommen und meinte ich darf mein Getränk nicht mehr selber mitnehmen ich muss das Getränkeabo für 6 Euro zusätzlich im Monat nehmen wenn ich was trinken will. Das selbe gilt auch für das Wasser aus dem Waschbecken.
    Ich trainiere jetzt seit knapp 10 Jahren dort (der Besitzer hat 3 mal gewechselt), und habe seit jeher das Wasser aus dem Waschbecken getrunken bzw. habe mir ein Iso Pulver gleich zu Hause angerichtet.

    Er argumentiert das so, dass man in ein Gasthaus auch nicht sein eigenes Bier mitbringen kann.

    Wie seht ihr das?

  2. #2
    Gesperrt
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    1.022
    im gasthaus gehst du auch um was zu essen und zu trinken, wer vernünftig trainieren will kann das nicht ohne getränke und somit denke ich kaum dass das rechtens ist

  3. #3
    Forum-Insider/in
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    http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/8263

    Dazu gibt es massig Infos. Bitte auch mal die Sufu nutzen, Google etc...!

  4. #4
    Eisenbeißer/in
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    Hier gilt das Hausrecht. Wenn er das so verlangt, musst du dich beugen, oder mit den Konsequenzen die er dir gegenüber ausspricht rechnen. Ich finde es zwar auch schwachsinn nur leider ist so die Gesetzgebung
    An der Brust erkennt man die Gemetik, am Rücken die Technik und an den Beinen die Einstellung eines Athleten

  5. #5
    BB-Leicht-Schwergewicht Avatar von EISENVETERAN
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    Zitat Zitat von Stevey Beitrag anzeigen
    Hier gilt das Hausrecht. Wenn er das so verlangt, musst du dich beugen, oder mit den Konsequenzen die er dir gegenüber ausspricht rechnen. Ich finde es zwar auch schwachsinn nur leider ist so die Gesetzgebung
    Ach!

    10zeichen

  6. #6
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von Stevey Beitrag anzeigen
    Hier gilt das Hausrecht. Wenn er das so verlangt, musst du dich beugen, oder mit den Konsequenzen die er dir gegenüber ausspricht rechnen. Ich finde es zwar auch schwachsinn nur leider ist so die Gesetzgebung
    Stimmt doch gar nicht! Bitte nicht einfach etwas behaupten!

    Sollten in den AGBs entsprechende Klauseln auftauchen, sind sie nach sämtlicher Rechtsprechung unwirksam, da dem Studiobesucher nicht zuzumuten ist, seinen durch sportliche Betätigung erhöhten Getränkebedarf ausschliesslich durch beim Studiobesitzer gekaufte Getränke zu stillen (vgl. OLG Brandenburg 7 U 36/03).

    Was er verbieten kann ist aus Sicherheitsgründen der Gebrauch von Glasflaschen. Bzw. das Umfüllen von Leitungswasser im Studio in mitgebrachte Flaschen (das Leitungswasser im Studio bezahlt ja er).

    Eine ganz andere Frage ist natürlich, wie sich das weitere Verhältnis zum Studiobetreiber darstellt, wenn Du auf Deinem Recht bestehst....
    ... it´s never too late to transform your body!

  7. #7
    BBszene Kenner Avatar von Orothred
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    Solche Regelungen halte ich für absoluten Schwachsinn, und wie schon gesagt wurde, rechtens sind sie auch nicht. Hier wird versucht, dem Kunden zusätzliches Geld aus der Tasche zu leiern, mehr ist das nicht.

    Wer als Studiobetreiber sowas macht, muss damit rechnen, dass ihm die Kunden davonlaufen, dann wird er die Geschichte ganz schnell nochmal überdenken.
    "Das Problem mit Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie echt sind." - Abraham Lincoln

    Mein Log: http://www.bbszene.de/bodybuilding-forum/showthread.php5?t=152410

  8. #8
    Eisenbeißer/in
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    855
    Das wollte ich ja damit sagen
    das er es mit dem Leitungswasser verbieten kann.
    Mit den AGB's hast du natürlich Recht.
    An der Brust erkennt man die Gemetik, am Rücken die Technik und an den Beinen die Einstellung eines Athleten

  9. #9
    75-kg-Experte/in
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    289
    Sowas halte ich sogar für Wucher, der Trainierende ist stark benachteiligt, da er irgendwann gezwungen ist das überteuerte Wasser zu kaufen, da er sonst gesundheitliche Risiken eingehen würde.

    Aber selbst in Imbissbuden kriegt man kostenlos Kraneberger, ist klar dass es jetzt in nem Gasthaus bisschen komisch aussieht wenn du nach Krankwasser fragst.

  10. #10
    Discopumper/in Avatar von Humachinery
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von PhilippAlex Beitrag anzeigen
    http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/8263

    Dazu gibt es massig Infos. Bitte auch mal die Sufu nutzen, Google etc...!
    Dank dir, der Link ist Goldwert!

    Hätte mir nicht gedacht, dass so ein Blödsinn mehreren eingefallen ist, deshalb hab ich nicht gesucht.

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