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  1. #631
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    und große Firmen sollten dies auch tun, die richtige Analyse von MP wurde aber relativ spät nachgereicht.

    "Verwunderlich fanden wir von Gannikus.com, dass MyProtein relativ lange gebraucht hat, bis eine eigene Analyse veröffentlicht wurde. Laut den Aussagen, die der britische Hersteller uns gegenüber getätigt hatte, werde jeder Rohstoff vor der Verarbeitung und jede Charge vor dem Verkauf analysiert. Hier hätte man eigentlich direkt nach der von SupplementLabTest.com veröffentlichten Analyse die eigenen Prüfberichte zeigen können"

    Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte. MC übertreibt, Myprotein ist sicher nicht perfekt wie sie es darstellen, aber sicher auch nicht so wie sie dargestellt werden. Das er das als Werbung nutzt, okay. Allerdings hat er viele ja auch zum nachdenken gebracht und es hätte wohl auch niemand gedacht das BT so bescheißt...da haben die leute auch immer gesagt nee das wird schon gut sein, hat ja in den USA nen riesen namen.

    Bevor sich nichts an der Situation ändert ist das hin und her hier überflüssige Spekulation..

  2. #632
    BBszene kennt mich Avatar von kleberson
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    Zitat Zitat von EISENVETERAN Beitrag anzeigen
    Tja,man sollte Leute die man vor der cam sieht nie versuchen 100% zu kennen.
    Wenn ich die kommis lese,wo die Leute schreiben:"ich vergöttere ihn" denk ich mir mein teil.
    Vor der cam kann jeder 20min ein auf korrekt machen,hat 0 mit n real life zutun.
    Schlauer Schachzug,sich mit jemand zu connecten der ne enorme Reichweite hat bevor man jetzt demnächst selbst n Programm raushaut,wa.
    Gott, wie ich diesen neuen Sprachmix hasse. Deutschland schafft sich ab. Mit der Sprache ist man damit schon weit fortgeschritten.
    Benutzt klares Deutsch oder English aber bitte bitte unterlasst diesen abscheulichen Mischmasch. Echt zum Kotzen

  3. #633
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    Zitat Zitat von knight Beitrag anzeigen
    öh, dem ist zu widersprechen.
    In D haben wir Vertragsfreiheit. Wie ist in CH?

  4. #634
    BB-Schwergewicht Avatar von knight
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    Zitat Zitat von PhilippAlex Beitrag anzeigen
    In D haben wir Vertragsfreiheit. Wie ist in CH?
    jein, das ist in diesem kontext nicht unbedingt richtig. die von dir angesprochene vertragsfreiheit nach art 2 (1) besteht aus mehreren punkten, ich denke du beziehst dich auf die abschlussfreiheit.

    die unternehmen in diesem fall bieten hier eine dienstleistung an und die kann nicht einfach so abgelehnt und im gleichen zug bei dritten wiederum fortlaufend durchgeführt werden - vorallem dann eben nicht, weil hier keine einmalige tätigkeit vorliegt, sondern eben viele ähnliche aufträge vorliegen (stichwort diskriminierung z.b. - auch wenn hier kein fall von kontrahierung (erstmal auch nicht mittelbar)).

    es wäre ein interessantes konstrukt, grade in hinsicht auf den vertrag, bzw die beiden übereinstimmenden we, was wie genau formuliert wurde.

    nehmen wir den bäcker. du gehst hin und er sagt nein, für dich gibt es nichts. ganz so einfach (wenn du es nicht willst) ist es auch nicht.
    Geändert von knight (13.12.2016 um 12:59 Uhr)
    Prime Directives:

    1. "Serve the public trust"
    2. "Protect the innocent"
    3. "Uphold the law"

  5. #635
    BB-Leicht-Schwergewicht Avatar von EISENVETERAN
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    Zitat Zitat von knight Beitrag anzeigen
    jein, das ist in diesem kontext nicht unbedingt richtig. die von dir angesprochene vertragsfreiheit nach art 2 (1) besteht aus mehreren punkten, ich denke du beziehst dich auf die abschlussfreiheit.

    die unternehmen in diesem fall bieten hier eine dienstleistung an und die kann nicht einfach so abgelehnt und im gleichen zug bei dritten wiederum fortlaufend durchgeführt werden - vorallem dann eben nicht, weil hier keine einmalige tätigkeit vorliegt, sondern eben viele ähnliche aufträge vorliegen (stichwort diskriminierung z.b. - auch wenn hier kein fall von kontrahierung (erstmal auch nicht mittelbar)).

    es wäre ein interessantes konstrukt, grade in hinsicht auf den vertrag, bzw die beiden übereinstimmenden we, was wie genau formuliert wurde.

    nehmen wir den bäcker. du gehst hin und er sagt nein, für dich gibt es nichts. ganz so einfach (wenn du es nicht willst) ist es auch nicht.
    So siehts aus.
    Sie hätten ja zumindest sagen können,dass man aber nicht wolle,dass es im Netz veröffentlicht wird.
    Außerdem wo kommen wir denn da hin wenn man nicht Produkte die man konsumiert testen lassen darf.

    Damit wirbt frisenius,die ja schon mal angeblich biotech analysierten:
    SGS INSTITUT FRESENIUS kombiniert sein Fachwissen in Bezug auf Lebensmittel mit der Kompetenz unserer Labore als Analytikdienstleister. Unsere akkreditierten Laboren sind weltweit als führend anerkannt und bieten Ihnen den kompletten Service: Von der mikrobiologischen Untersuchung über die Bestimmung der Nährstoffe bis hin zu Allergenen, Kontaminanten und Rückständen sowie der Sensorik untersuchen wir nach allen möglichen Parametern.
    Auch die Verpackungsmaterialien gehören dazu.
    Geändert von EISENVETERAN (13.12.2016 um 13:50 Uhr)

  6. #636
    Brofessor Avatar von ^chris
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    Ja deswegen finde ich es auch nicht gut, wenn man groß rumtönt man kommt mit der Analyse und zu guter letzt kommt einfach 0,0. Ausser Anschuldigungen kam nix. Das wars. Und am Ende ist der Verbraucher doch noch weitaus mehr verunsichert, so viel zum Thema "zum denken anregen".
    Da sagt dir einer MP is ***** und ich beweise das. Kommt kein Beweis -> fail, glaubwürdigkeit sinkt -> evtl sind seine Produkte auch *****..dass es reines Marketing ist glaube ich aber auch nicht, der MC ist zu verfestigt in seinem Wahn. Er soll einfach mal jetzt ne Analyse raushauen.
    Too big to fail!

  7. #637
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    okay dann schlage ich etwas vor.
    Einer von euch lässt das bcaa von MP testen, den Test schickt ihr an MC und holt euch das Geld wieder. Bin mir sehr sicher das er sich wegen ein paar hundert euro nicht seinen Ruf kaputt macht. Schreibt ihm privat und lasst euch sein wort dazu geben. Die Bcaas hat er ja sicher noch..

  8. #638
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    Zitat Zitat von knight Beitrag anzeigen
    jein, das ist in diesem kontext nicht unbedingt richtig. die von dir angesprochene vertragsfreiheit nach art 2 (1) besteht aus mehreren punkten, ich denke du beziehst dich auf die abschlussfreiheit.

    die unternehmen in diesem fall bieten hier eine dienstleistung an und die kann nicht einfach so abgelehnt und im gleichen zug bei dritten wiederum fortlaufend durchgeführt werden - vorallem dann eben nicht, weil hier keine einmalige tätigkeit vorliegt, sondern eben viele ähnliche aufträge vorliegen (stichwort diskriminierung z.b. - auch wenn hier kein fall von kontrahierung (erstmal auch nicht mittelbar)).

    es wäre ein interessantes konstrukt, grade in hinsicht auf den vertrag, bzw die beiden übereinstimmenden we, was wie genau formuliert wurde.

    nehmen wir den bäcker. du gehst hin und er sagt nein, für dich gibt es nichts. ganz so einfach (wenn du es nicht willst) ist es auch nicht.
    Also mE kann das Labor durchaus die Analyse verweigern. Wo sollte hier ein Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz vorliegen?

  9. #639
    Was war die Frage? Avatar von tintifax_2
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    Zitat Zitat von PhilippAlex Beitrag anzeigen
    Also mE kann das Labor durchaus die Analyse verweigern. Wo sollte hier ein Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz vorliegen?
    Frag ich mich auch. Es steht jedem Unternehmen frei Aufträge bzw Klienten abzulehnen. Diskrimierung wäre es nur, wenn der Auftrag mit einer Begründung hinsichtlich Herkunft des Auftraggebers, dessen Religion, Geschlecht, Hautfarbe etc. erfolgt.

    @knight: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten den Bedingungen zustimmen, wobei (auch hier in Österreich) keine Form festgeschrieben ist, ob das mündlich oder schriftlich oder wie auch immer erfolgen muß. Einzig bei einer Beweiserbringung ist gerade mündlich oder stille Übereinkunft problematisch, aber rechtlich gesehen in Ordnung.

  10. #640
    BB-Schwergewicht Avatar von knight
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    wie gesagt, es ist keine klare regelung nach lex g oder lex s zu finden. die frage ist hier, welcher aufwand betrieben werden soll, um eine einzelfallentscheidung zu erzwingen.
    hier würde ich z.b. eine ableitung aus § 2 (1) 8 anstreben, ivm mit dem uwg. bzgl benachteiligung. (wobei hier klar die last beim uwg liegt)
    das hier der § 1 in sinne der tbm nicht greift ist mir schon klar tinti.

    ich kann mich nur noch einmal wiederholen, maßgeblich für einen entscheid wäre der genaue wortlaut der konversation, die geführt wurde. auch zu berücksichtigen wäre z.b. der genaue ablauf der vorangegangenen analyse, des gleichen produkts.

    ein vertrag bedingt zwei übereinstimmende we, erste stunde... auch das ist mir durchaus bewußt. auch was form etc angeht - genauso wie in bezug auf die page von dem institut wohl von invitatio ad offerendum zu sprechen ist. aber auch hier entscheidet nicht diese seite, sondern der klare wortlaut, soweit er belegt werden kann. (grade in hinsicht, dass er es schon einmal war wäre ein konkludes handeln belegbar)

    was mich eher wundert, ist das mc in seinem personalstamm niemanden hat, der tätig wird. ich vermute eher, das insitut verweigert hier nicht personenbezogen, sondern eben produktbezogen (habe es aber auch nicht weiter verfolgt). also wird die beweisführung was das produkt per se angeht wohl von einem mp-gegner zu erbringen sein.

    deswegen meinte ich ja auch, es ist ein interessantes konstrukt.


    nachtrag: mein bsp mit dem bäcker, war in dem kontext hier auch dämlich gewählt. mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa!
    Geändert von knight (14.12.2016 um 07:24 Uhr)
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