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  1. #21
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    @devoted-mick danke, ich habe gesehen das die auch chitosan verkaufen, das ist oder war doch auch nicht erlaubt in Deutschland, hat sich das jetzt geändert?

  2. #22
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    @meisner:

    Soweit ich informiert bin, ist auch bei Chitosan die Rechtslage unklar gewesen. Kann sein, dass die Zulassungen teilweise durchgegangen sind. Auf jeden Fall kannst Du Chitosan in vielen Bundesländern bestellen.

  3. #23
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    ach das ist von den Bundesländern abhängig ?

  4. #24
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    Ja, das ist Auslegungssache der Länder-Behörden. Es geht um die Frage, ob es sich um Lebensmittel handelt. Das Lebensmittelgesetz ist zwar Bundesgesetz, aber die Lebensmittelüberwachungsbehörden sind bei den Bundesländern angesiedelt (Art. 84, 85 GG). Die Behörden legen halt die Vorschriften teilweise unterschiedlich aus.

    Im Übrigen wird meines Erachtens die BRD Probleme bekommen, ihre restrikte Linie in Bezug auf die Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel aufrechtzuerhalten. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erst entschieden, dass die Warenverkehrsfreiheit im Einzelfall Vorrang haben kann, und die BRD wurde deswegen verurteilt.

    Hier der Link:

    http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/...de00020002.pdf


    Du kannst Dir sicherheitshalber mal diese eine Seite aus dem Amtsblatt ausdrucken. Falls jemand mal im EU-Ausland ein Produkt bestellst, dass zwar z.B. in Holland, nicht aber in der BRD als Lebensmittel gilt, kann er diese Entscheidung (im Ernstfall) der Behörde als Argument für die Rechtmäßigkeit seines Handelns vorlegen.

    Aber Achtung: Die Entscheidung gilt nur für Vitaminpräparate. Es ist nicht klar, ob der EuGH das bei Tribulus, HMB etc. genau so sieht. Ich empfehle daher auch AUSDRÜCKLICH NICHT, dass man derartige Produkte bestellt. Es handelt sich hierbei lediglich um meine persönliche und unverbindliche Einschätzung zur Rechtslage.

    Bei Interesse zur Vertiefung der rechtlichen Problematik: B. Klaus, Der gemeinschaftsrechtliche Lebensmittelbegriff. Inhalt und Konsequenzen für die Praxis insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln, Diss. Bayreuth, 2004.


    Gruß,

    Micha

  5. #25
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    Ich sehe grad, ich habe mich vertippt: Art. 83, 84 GG natürlich (nur falls sich hier ÖRechtler im Forum tummeln).

  6. #26
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    nicht streiten.

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