Hallo liebe Leser,
bevor hier jemand irgendwelche Urteile in den Raum stellt, sollte Er sich erstmal vernünftig damit beschäftigen.
Die meisten Urteile berufen sich darauf dass die Getränke meist zu überteuerten Preisen angeboten werden. Das ist in der Tat unzulässig. Die Preise müssen der Gastronomie angemessen sein und sie müssen in der Hausordnung stehen oder anders dem Kunden zugänglich gemacht werden.
Einen Raum muss der Betreiber allerdings sozusagen freihalten. Er könnte also sagen das man in der Sauna oder in der Umkleide seine eigenen Getränke haben darf.
Ich weiß es ist für die Trainierenden eine Enttäuschung, aber so ist die Sachlage.
Wer das immer noch nicht glaubt sollte sich mit einem Anwalt in Verbindung setzten so wie ich.
Fragt also vor Vertragsabschluß nach ob Ihr eure eigenen Getränke mitbringen dürft. Denn so könnt Ihr besser entscheiden wo Ihr Euch anmelden wollt.
Mit sportlichen Grüßen,
Breakdancer