Zitat von andi22
Ein totaler Blödsinn den Du so schreibst. Kein Staatsanwalt der Welt, kann einem Studiobetreiber oder ähnliches vorschreiben wen er zu nehmen hat oder nicht. Das können Sie vielleicht im öffentlichen Dienst anstreben a la Behinderten Anteil etc. aber nie im privaten Bereich. Das weis auch jeder Staatsanwalt! Wenn die Begründung darauf beruht, das das Studio überfüllt ist oder gerade Renoviert wird oder was auch immer ist das jedem seine Sache wem er aufnimmt. Selbst die Begründung das ein bestimmter Ausländeranteil sich nicht benehmen kann reicht dafür schon aus. So ein Gesetz, das sich jemand in ein Studio oder eine Disco klagt, gibt es in Deutschland nicht. Das geht nur in öffentlichen Einrichtungen, siehe Schule, mit dem Koran Unterricht. Und das einige Studiobesitzer solche Leute nehmen weil Sie Geld brauchen oder möglichst viel verdiehnen möchten ist klar. Und die die es nicht nötig haben deren Klerentel ist auch ein ordentliches.