Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Wie kündigung formulieren?

    Guten Tag,
    Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls und Problemen mit meiner Schulter werde ich wohl eine lange Zeit nicht mehr trainieren können.
    Ich habe nun erfahren, dass ich mit ärztlichem Attest fristlos meinen Vertrag mit dem Fitness-studio kündigen kann.
    Wenn ich meine Kündigung nun so formulieren will, muss ich dann auf irgendeinen Paragraphen verweisen oder auf irgendetwas anderes achten?
    Im AGB meines Vertrags steht nichts davon, dass es diese Möglichkeit gibt, nur eine normale 6 monatige Kündigungsfrist.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfe, vielen dank
    N4bb3l

  2. #2
    Discopumper/in Avatar von good_lift
    Registriert seit
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    Bei uns melden sich Leute AN, wegen solcher Probleme.

  3. #3
    60-kg-Experte/in
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    205
    geh einfach zum studiobetreiber, erklär ihm alles. müsste alles glatt laufen mit dem attest vom arzt. kurz und knapp schildern, alles aufn punkt gebracht. das wars

  4. #4
    Discopumper/in
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    einen Anspruch hast du nicht, wenn es ein Mietvertrag ist.
    Ist dann wie bei der Wohnung nur weil du 4 Monate im Krankenhaus bist oder im Urlaub musst dort auch die Miete zahlen.

    Das was du machen kannst ist nett mit den Leuten im Studio sprechen, evtl. sind die einfach nett und lassen dich raus.
    Ansonsten könnte der Vertrag ruhen und nach einer bestimmten Zeit zu Ende laufen.
    Denn mit Bandscheibenvorfall musst du trainieren denn du musst deine Muskulatur stärken um Stabilisierung zu erreichen.

    daher: ein Grund zum Aufhören ist es nicht, eher zum Pausieren bis die Reha vorbei ist. Daher wäre Vertrag ruhen eher was drin steckt.

    Aber rede einfach mit den Leuten im persönlichen Gespräch sind die meisten entgegenkommender als beim Briefwechsel.

  5. #5
    Eisenbeißer/in
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    Zitat Zitat von FranzM
    einen Anspruch hast du nicht, wenn es ein Mietvertrag ist.
    Ist dann wie bei der Wohnung nur weil du 4 Monate im Krankenhaus bist oder im Urlaub musst dort auch die Miete zahlen.

    Das was du machen kannst ist nett mit den Leuten im Studio sprechen, evtl. sind die einfach nett und lassen dich raus.
    Ansonsten könnte der Vertrag ruhen und nach einer bestimmten Zeit zu Ende laufen.
    Denn mit Bandscheibenvorfall musst du trainieren denn du musst deine Muskulatur stärken um Stabilisierung zu erreichen.

    daher: ein Grund zum Aufhören ist es nicht, eher zum Pausieren bis die Reha vorbei ist. Daher wäre Vertrag ruhen eher was drin steckt.

    Aber rede einfach mit den Leuten im persönlichen Gespräch sind die meisten entgegenkommender als beim Briefwechsel.
    Quatsch.

    @ Threadersteller, berufe dich auf § 314 BGB und kündige fristlos.

  6. #6
    Sportbild Leser/in
    Registriert seit
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    91
    Zitat Zitat von N4bb3l
    Guten Tag,
    Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls und Problemen mit meiner Schulter werde ich wohl eine lange Zeit nicht mehr trainieren können.
    Ich habe nun erfahren, dass ich mit ärztlichem Attest fristlos meinen Vertrag mit dem Fitness-studio kündigen kann.
    Wenn ich meine Kündigung nun so formulieren will, muss ich dann auf irgendeinen Paragraphen verweisen oder auf irgendetwas anderes achten?
    Im AGB meines Vertrags steht nichts davon, dass es diese Möglichkeit gibt, nur eine normale 6 monatige Kündigungsfrist.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfe, vielen dank
    N4bb3l

    Neee dass ist kein Grund ausserordentlich zu kündigen - Du kannst kündigen mit normaler Kündigungsfrist, in der Regel doch mindestens 3 Monate.

    Da hilft auch kein Gefälligkeitsattest oder anderes.............. aus solchen Gründen melden sich viele Leute zum trainieren an.

  7. #7
    Discopumper/in
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    174
    @zeroperg:
    nicht sehr nett dein Ton.

    Musterurteile zeigen auf, dass hier eine fristlose Kündigung nicht akzeptiert werden muss.

    Wenn du die mal ein paar Urteile mehr reinziehen möchtest empfehle ich dir das Handbuch für Anlagenbetreiber inkl . der vorformulierten Anschreiben die das aufgrund von getroffenen Urteilen und eben oben angeführter Unterscheidung Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag regeln.

  8. #8
    Sportstudent/in Avatar von tobi2004
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    1.898
    Zitat Zitat von good_lift
    Bei uns melden sich Leute AN, wegen solcher Probleme.
    so ist es bei uns auch!

    gerade jetz ist ein gezieltes rückentraining wo dich der trainer falls es einen gibt gut unterstüzen kann und dir einen vernünftigen plan erstellen kann!!

  9. #9
    Eisenbeißer/in
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von FranzM
    @zeroperg:
    nicht sehr nett dein Ton.

    Musterurteile zeigen auf, dass hier eine fristlose Kündigung nicht akzeptiert werden muss.

    Wenn du die mal ein paar Urteile mehr reinziehen möchtest empfehle ich dir das Handbuch für Anlagenbetreiber inkl . der vorformulierten Anschreiben die das aufgrund von getroffenen Urteilen und eben oben angeführter Unterscheidung Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag regeln.
    Ach ja?

    Ich habe Juris hier, gib mal kurz die Aktenzeichen deiner "Musterurteile" durch. Unabhängig davon ist es Quatsch, er hat eine Vertragslaufzeit, für die er einen Vertrag abgeschlossen, innerhalb dieser Laufzeit ist ein Training für ihn unzumutbar, du willst jetzt durch "pausieren" seine Laufzeit ohne dass er es will raufschrauben. Nix da, Wegfall der Geschäftsgrundlage, selbst wenn das AG Amarschderwelt etwas anderes entschieden hat (was ich dir nicht glaube).

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